Kampf gegen IS-Terror-Tourismus: Der UN-Sicherheitsrat als deutscher Strafgesetzgeber?

Timothy A. Clary/AFP
Die Welt kämpft gegen den Zustrom ausländischer Kämpfer an die IS-Miliz. Der UN-Sicherheitsrat macht nun allen Mitgliedstaaten verbindliche Vorgaben, möglicherweise muss auch das StGB geändert werden. Der Kampf gegen den "Terror-Tourismus" erodiert damit weiter die Grundsätze staatlicher Souveränität zugunsten eines Weltsicherheitssystems, findet Denis Basak.
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN) hat am Mittwoch einstimmig eine verbindliche Resolution verabschiedet, um die IS-Miliz im Nordirak und Syrien bei der Rekrutierung ausländischer Kämpfer zu behindern. Die Mitglieder sind nun verpflichtet, die Vorgaben innerstaatlich umzusetzen und möglicherweise ihre Gesetze entsprechend zu ändern – ein erheblicher Eingriff in ihre Gesetzgebungshoheit. Der Zweck erscheint einleuchtend. Dennoch war die Zustimmung zu dem konkreten Text der Resolution nicht unbedingt zu erwarten.
Präsident Obama gelang es sogar, dass auch Russland und China zustimmten, die bisher immer auf die Wahrung ihrer staatlichen Souveränität bedacht waren. Allerdings ist es vielleicht auch ein Indiz für eine zumindest potenzielle rechtsstaatliche Schwäche der Resolution.
Beide Vetomächte haben vor allem in den letzten Jahren gezeigt, dass ihnen bei solchen Entscheidungen die eigenen Interessen oft wichtiger sind als die Durchsetzung von Menschen- und Bürgerrechten, gerade erst im Syrienkonflikt. Wenn nun beide zustimmen, hat dies wohl auch damit zu tun, dass die Resolution Passagen enthält, die ein noch rigoroseres Vorgehen gegen eigene, als Terroristen bekämpfte Gruppierungen legitimieren können, etwa Tschetschenen oder Uiguren.
Verbindliche Vorgaben für nationale Gesetzgeber
Der Sicherheitsrat beschloss in Ziffer 6, "dass alle Staaten sicherstellen müssen, dass ihre innerstaatlichen Gesetze und Vorschriften schwere Straftaten umschreiben, deren Tatbestandsmerkmale ausreichen, um die folgenden Personen beziehungsweise Handlungen in einer der Schwere der Straftat angemessenen Weise strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen". Die folgende Aufzählung von zu pönalisierenden Handlungen nennt zuerst die Ausreise (oder den Versuch einer solchen), "um terroristische Handlungen zu begehen, zu planen, vorzubereiten oder sich daran zu beteiligen oder Terroristen auszubilden oder sich zu Terroristen ausbilden zu lassen". Des Weiteren sollen auch deren Finanzierung sowie die Anwerbung von Personen für solche Reisen oder deren Organisation unter Strafe gestellt werden.
Da diese Forderungen Teil einer nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen verbindlichen Resolution des Sicherheitsrates sind, sind nun alle Mitgliedstaaten der UNO verpflichtet, ihre einzelstaatliche Strafgesetzgebung diesen Forderungen anzupassen. Der Sicherheitsrat wird damit zum Gesetz(vor-)geber, die staatlichen Parlamente dürfen diese Vorgaben nur noch in die eigene Rechtssprache umsetzen.
Das Hauptproblem ist wohl die demokratische Legitimation. Es kann wohl nicht angehen, dass China oder Russland mit ihrer Stimme entscheiden, was bei uns Gesetz wird und was nicht.
AlfonsEine Gesetzesänderung im Sinne Obamas dient ausschließlich seiner Kriegstreiberei.
Friedrich SchusterEs wäre fatal, dem nachzukommen. Die Karre ist auch so schon mehr als genug in den Dreck gefahren. Zieht endlich mal die Bremse, wir wollen keinen Krieg, der letztlich unsere Vernichtung
und für Obama und Konsorten im Falle eines Sieges, der ja dazu noch höchst fraglich ist, gestohlenes Öl und Gas bedeutet. Der Russe ist unser Nachbar, wir wollen mit ihm in Frieden leben. Von ihm geht nicht die geringste Kriegstreiberei aus, sofern er sich nicht gegen kriminelle, selbsternannte Weltherrscher wehren muß.
"Von ihm geht nicht die geringste Kriegstreiberei aus, sofern er sich nicht gegen kriminelle, selbsternannte Weltherrscher wehren muß"
Das sieht die Ukraine wohl anders