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13330

Kampf gegen IS-Terror-Tourismus: Der UN-Sicherheitsrat als deutscher Strafgesetzgeber?

von Dr. Denis Basak

29.09.2014

US-Präsident Obama bei der Sitzung des UN-Sicherheitsrats in New York

Timothy A. Clary/AFP

Die Welt kämpft gegen den Zustrom ausländischer Kämpfer an die IS-Miliz. Der UN-Sicherheitsrat macht nun allen Mitgliedstaaten verbindliche Vorgaben, möglicherweise muss auch das StGB geändert werden. Der Kampf gegen den "Terror-Tourismus" erodiert damit weiter die Grundsätze staatlicher Souveränität zugunsten eines Weltsicherheitssystems, findet Denis Basak.

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Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UN) hat am Mittwoch einstimmig eine verbindliche Resolution verabschiedet, um die IS-Miliz im Nordirak und Syrien bei der Rekrutierung ausländischer Kämpfer zu behindern. Die Mitglieder sind nun verpflichtet, die Vorgaben innerstaatlich umzusetzen und möglicherweise ihre Gesetze entsprechend zu ändern – ein erheblicher Eingriff in ihre Gesetzgebungshoheit. Der Zweck erscheint einleuchtend. Dennoch war die Zustimmung zu dem konkreten Text der Resolution nicht unbedingt zu erwarten.

Präsident Obama gelang es sogar, dass auch Russland und China zustimmten, die bisher immer auf die Wahrung ihrer staatlichen Souveränität bedacht waren. Allerdings ist es vielleicht auch ein Indiz für eine zumindest potenzielle rechtsstaatliche Schwäche der Resolution.

Beide Vetomächte haben vor allem in den letzten Jahren gezeigt, dass ihnen bei solchen Entscheidungen die eigenen Interessen oft wichtiger sind als die Durchsetzung von Menschen- und Bürgerrechten, gerade erst im Syrienkonflikt. Wenn nun beide zustimmen, hat dies wohl auch damit zu tun, dass die Resolution Passagen enthält, die ein noch rigoroseres Vorgehen gegen eigene, als Terroristen bekämpfte Gruppierungen legitimieren können, etwa Tschetschenen oder Uiguren.

Verbindliche Vorgaben für nationale Gesetzgeber

Der Sicherheitsrat beschloss in Ziffer 6, "dass alle Staaten sicherstellen müssen, dass ihre innerstaatlichen Gesetze und Vorschriften schwere Straftaten umschreiben, deren Tatbestandsmerkmale ausreichen, um die folgenden Personen beziehungsweise Handlungen in einer der Schwere der Straftat angemessenen Weise strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen". Die folgende Aufzählung von zu pönalisierenden Handlungen nennt zuerst die Ausreise (oder den Versuch einer solchen), "um terroristische Handlungen zu begehen, zu planen, vorzubereiten oder sich daran zu beteiligen oder Terroristen auszubilden oder sich zu Terroristen ausbilden zu lassen". Des Weiteren sollen auch deren Finanzierung sowie die Anwerbung von Personen für solche Reisen oder deren Organisation unter Strafe gestellt werden.

Da diese Forderungen Teil einer nach Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen verbindlichen Resolution des Sicherheitsrates sind, sind nun alle Mitgliedstaaten der UNO verpflichtet, ihre einzelstaatliche Strafgesetzgebung diesen Forderungen anzupassen. Der Sicherheitsrat wird damit zum Gesetz(vor-)geber, die staatlichen Parlamente dürfen diese Vorgaben nur noch in die eigene Rechtssprache umsetzen.

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  • Seite 1:

    Eingriff in die nationale Gesetzgebungshoheit

  • Seite 2:

    Soll und darf man das StGB anpassen?

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Kampf gegen IS-Terror-Tourismus: . In: Legal Tribune Online, 29.09.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13330 (abgerufen am: 06.12.2025 )

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