Einflussreich, jedenfalls bemerkenswert: 9 Juristen, die man kennen sollte

von Martin Rath

11.01.2016

Angesichts der notorischen Neigung nahezu aller Gerichte, sich gerne selbst zu zitieren – unabhängig davon, ob man sich im angelsächsischen oder im kontinentaleuropäischen Raum bewegt –, sind die ersten Urteile eines jungen Rechtsstaats vielleicht seine wichtigsten.

Der vormalige Staatsanwalt am Sondergericht Bamberg, Willi Geiger (1909-1994), der 1941 eine Doktorarbeit von überaus hässlicher antisemitischer und antiliberaler Tendenz verfasst hatte, diente in den frühen Jahren des Bundesministeriums der Justiz unter anderem als Leiter des Verfassungsreferats, wirkte also daran mit, die Verfassungslyrik von Herrenchiemsee in die Verfassungsprosa von Bonn und Karlsruhe umzuarbeiten. Das muss er auch ganz ordentlich im Sinn der freiheitlich-demokratischen Rechtsordnung erledigt haben, denn z.B. das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht beruht auf einem Entwurf Geigers, der praktischerweise nicht nur 1950 als Richter an den Bundesgerichtshof kam, sondern zwischen 1951 und 1977 auch als Richter des Bundesverfassungsgerichts arbeitete. Das Gesetz ließ diese Doppelfunktion und Amtsdauer seinerzeit zu.

Als Verfassungsrichter mit längster Dienstzeit und zweitem Standbein am BGH, als Berichterstatter in bedeutenden Verfahren, beispielsweise zur Pflicht des Beamten, seinem Staat treu zu dienen, dürfte Geiger die Inkarnation von Einfluss in der Justiz der jungen Bundesrepublik gewesen sein. Und warum sollte es dem Renommee und Einfluss eines Mannes vom Jahrgang 1909 abträglich gewesen sein, andere Menschen ums Leben gebracht zu haben – wie es zur Arbeit eines Staatsanwalts nach 1933 doch gehörte?

Zitiervorschlag

Martin Rath, Einflussreich, jedenfalls bemerkenswert: 9 Juristen, die man kennen sollte . In: Legal Tribune Online, 11.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18070/ (abgerufen am: 27.04.2024 )

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