Anna Gallina (Bündnis 90/Die Grünen), Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, spricht während der Pressekonferenz nach der Frühjahrskonferenz der Justizministerinnen und Justizminister
Kritik nach Jumiko-Beschluss zur Zukunft der juristischen Ausbildung

"Eine Zukunfts­vi­sion sucht man ver­ge­bens"

12. Juni 2026, Lesedauer: 3 Minuten

Die psychische Belastung der Studierenden werde nicht ernst genommen, die Verantwortung auf Unis und Prüflinge abgeschoben: Am Bericht über die Zukunft der Juristenausbildung und dem Beschluss der Justizminister gibt es viel Kritik.

Auf der Konferenz der Justizminister:innen (Jumiko) ging es unter anderem um die Zukunft der volljuristischen Ausbildung. Der Jumiko lag dazu ein Bericht des Ausschusses zur Koordinierung der Juristenausbildung (KoA) vor. Der KoA wurde vor zwei Jahren von der Jumiko beauftragt, über den Deutschen Juristen-Fakultätentag (DJFT) in einen Austausch mit den juristischen Fakultäten und dem Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften (BRF) zu treten, um sich über die zentralen Themen eines Berichts aus dem Jahr 2024 mit dem Titel "Juristin und Jurist der Zukunft" auszutauschen. Auf Grundlage dessen hat der KoA der JuMiKo nun einen neuen Bericht zur "Zukunft der volljuristischen Ausbildung" vorgelegt. Dieser beinhaltet vor allem, dass die Resilienz der Nachwuchsjurist:innen gesteigert, der psychische Stress vermindert und mehr Methodenkompetenzen vermittelt werden sollte.

Auf diesen Bericht nehmen die Justizminister:innen in ihrem am Freitag, dem Ende ihrer Konferenz, veröffentlichten Beschluss Bezug. Quint Aly stellt den Bericht in einem LTO-Gastbeitrag vor. In ihrem Beschluss danken die Justizminister:innen dem KoA für den Bericht, begrüßen eine Umsetzung der Empfehlungen durch die Länder und Universitäten und beauftragen den KoA, den Bericht den Justizprüfungsämtern und dem DJFT zur Weiterleitung an die Universitäten zu übermitteln. Die Bitte an die Bundesjustizministerin, zu überprüfen, ob ein weiterer Wiederholungsversuch für die staatliche Pflichtfachprüfung eingeführt werden könnte, überlebte die Konferenz offenbar nicht – im Beschluss ist er jedenfalls nicht zu finden.

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iur.reform: "Fragmentiert, oberflächlich, keine zukunftsorientierten Lösungen"

Dass es nun wieder keine konkreten Reformvorschläge seitens der dafür Verantwortlichen – den Justizminister:innen – gab, stößt auf Kritik. So hat die Initiative iur.reform, die im Jahr 2023 eine erste umfassende Studie zu Reformen der juristischen Ausbildung veröffentlicht hat, eine Stellungnahme zum KoA-Bericht und zum JuMiKo-Beschluss veröffentlicht. Darin begrüßt der Verein zwar grundsätzlich, dass sich die JuMiKo mit zentralen Themen wie dem psychischen Stress der Nachwuchsjurist:innen beschäftigt hat. Der Bericht des KoA beleuchte die Zukunft der juristischen Ausbildung aber nur fragmentiert und oberflächlich und enthalte zudem keine zukunftsorientierten Lösungen. 

"Jedoch hat die iur.reform-Studie gezeigt, dass sich sämtliche juristische Berufsfelder mehrheitlich über die dringende Reformbedürftigkeit der Ausbildung einig sind", heißt es seitens iur.reform. So gehe der Bericht nicht darauf ein, dass weiterhin Einstellungsvoraussetzungen im Staatsdienst abgesenkt werden müssten, Quoten von endgültig nicht bestandenen Prüflingen auffällig hoch seien und schlussendlich Studierenden- und Absolventenzahlen kontinuierlich sänken. Eine Zukunftsvision, wie die Ausbildung in Ansehung dieser Herausforderungen verbessert werden kann, suche man vergebens.

Auch wie sich der KoA mit dem Thema der psychischen Belastung in der Ausbildung befasst hat, kommt nicht gut an bei den Befürworter:innen von Reformen. Der KoA suche den Grund dafür weit überwiegend im Verantwortungsbereich der Lernenden. Es sei stattdessen Aufgabe der Länder und Universitäten, "eine Struktur der Ausbildung zu schaffen, die ein erfolgreiches Absolvieren ohne gesundheitliche Einschränkungen ermöglicht", so die Stellungnahme, die in voller Länge hier zu finden ist.

BRF: ""Angehört. Abgehakt. Ignoriert."

Ähnlich sieht es der Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften (BRF) in seiner Stellungnahme mit der Überschrift "Angehört. Abgehakt. Ignoriert". Obwohl der Verband mit dem KoA für den Bericht in Austausch stand, kritisiert er den Bericht deutlich und distanziert sich von den dort genannten Schlussfolgerungen. Er zeige: "Die JuMiKo ist nicht bereit, die strukturellen Probleme der juristischen Ausbildung unabhängig und ergebnisoffen anzuerkennen und endlich politisch anzugehen". 

Insbesondere das Thema der psychischen Belastung werde nicht ernst genommen, so untersuche der Bericht die strukturellen Ursachen psychischer Belastung nicht konsequent. "Die hohe Fixierung auf die staatlichen Prüfungen, die enorme Bedeutung einzelner Prüfungsleistungen, unklare Bewertungsmaßstäbe, fehlende Vergleichbarkeit, wirtschaftlicher Druck und die langen Belastungsphasen in Studium und juristischem Vorbereitungsdienst bleiben als systemische Fragen weiterhin weitgehend ungelöst", heißt es in der Stellungnahme.

Daneben finde unter dem Punkt "Methodenkompetenz" keine kritische Auseinandersetzung mit der Prüfungspraxis der Justizprüfungsämter statt. Stattdessen werde die Verantwortung allein bei den Universitäten gesehen. "Wer Methodik ernst nimmt, muss auch Pflichtfachstoff, Prüfungsformate und Bewertungsmaßstäbe neu diskutieren. Insbesondere darf die Reduzierung des Prüfungsstoffes kein Tabu für die weitere Debatte sein", heißt es weiter. Die volle Stellungnahme ist hier zu finden.

Eine Übersicht über die weiteren Beschlüsse der JuMiKo gibt es hier.

pdi/LTO-Redaktion

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