Studenten lauschen im großen Hörsaal am Tag der Erstsemesterbegrüßung den Ausführungen der Uni-Vertreter zum Wintersemester 2023/24 an der Uni Köln (Symbolbild)
Student führt als Wahlverteidiger erfolgreiches Verfahren – bis zum EGMR

"Es hat mir immer viel Freude bereitet, als Stu­dent vor Gericht zu agieren"

Interview von Pauline Dietrich, LL.M.30. März 2026, Lesedauer: 8 Minuten

Nicht nur Volljuristen dürfen vor Gericht auftreten: Jascha Arif hielt nur seine Strafrechtsscheine in den Händen, als er zum ersten Mal verteidigte. Mithilfe seines Strafrechtsprofessors Bernd-Rüdeger Sonnen zog er bis zum EGMR.

LTO: Herr Arif, mittlerweile sind Sie Anwalt in einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Aber schon als Student haben Sie als Wahlverteidiger ein Strafverfahren geführt, das letztlich bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ging. Was war passiert?

Jascha Arif: Ich habe damals erlebt, was vermutlich jeder angehende Jurist kennt: Sobald man das Jurastudium beginnt, fangen Bekannte oder Familienangehörige an, nach juristischem Rat zu fragen, sei es wegen Problemen am Arbeitsplatz, Mängeln an einem Kaufgegenstand oder wenn etwas bei der Urlaubsbuchung schiefgegangen ist. In einem Fall war es so, dass sich ein Bekannter wegen eines strafrechtlichen Problems an mich wandte. Er war unverschuldet in eine Auseinandersetzung geraten und angeklagt worden. Er bat mich um Hilfe. Ich habe mir den Sachverhalt schildern lassen, die Unterlagen angesehen und war der Auffassung, dass er vor Gericht gute Chancen haben dürfte. Nachdem ich ihm meine Einschätzung erläutert hatte, empfahl ich ihm einige Anwälte. Mein Bekannter bat mich allerdings, ob ich ihn nicht vertreten könnte. Nach einiger Überlegung kam ich zu der Erkenntnis, dass dies zumindest theoretisch möglich ist – und zwar als Wahlverteidiger gemäß § 138 Abs. 2 StPO.

Wer kennt denn bitteschön diese Norm?

Arif: Aus dem Kopf heraus kannte ich die Norm nicht. Ich habe recherchiert und bin dann auf diese Regelung gestoßen. Vom Wortlaut her klang es passend. Anschließend habe ich in die Kommentierungen geschaut und nichts gefunden, was unser Vorhaben ausschließen würde. Hauptsächlich verteidigen Professoren über § 138 StPO als Wahlverteidiger. Ich fand keinerlei Hinweise darauf, dass die Norm bis dahin auf einen Studenten angewendet worden war. Die Kommentierungen stellen auf die erforderliche Sachkunde ab. Da ich alle meine Scheine im Strafrecht zu diesem Zeitpunkt bereits hatte, wollten wir es probieren. Wir haben dann unter Beifügung meiner strafrechtlichen Scheine einen Antrag auf Genehmigung beim zuständigen Amtsgericht gestellt.

Wie ging es weiter?

Arif: Das Gericht hat den Antrag genehmigt und ich durfte als Verteidiger agieren. Es kam zum Hauptverfahren. Parallel dazu habe ich bei einigen meiner Professoren Rat eingeholt, insbesondere bei Professor Sonnen. Er hatte mir in den Strafrechtsvorlesungen sehr imponiert. Neben seiner fachlichen Exzellenz hat er mich auch als Mensch beeindruckt. Ich wusste von seinem Engagement im Jugendstrafrecht und dass er in diesem Bereich kostenlose Strafverteidigung anbot. Professor Sonnen war daher mein erster Ansprechpartner in dieser Sache. Seine Unterstützung war von unschätzbarem Wert in dem langen Verfahren. 

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"Ich wollte nicht, dass sich alle im großen Hörsaal nach innen drängen"

Da kamen also Sie ins Spiel, Herr Professor Sonnen. Herr Arif war also nie bei Ihnen als studentische Hilfskraft angestellt, er stand einfach eines Tages nach einer Vorlesung vor Ihnen und hat um Rat gefragt?

Professor Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen: Ganz genau. Zu meiner Zeit als Student war das noch undenkbar. Ich habe mich gar nicht getraut, einen Professor etwas zu fragen oder in der Vorlesung etwas vorzutragen. So war es mir von Anfang an ein Anliegen, dies in meiner eigenen Lehrtätigkeit anders zu handhaben. Ich wollte ansprechbar sein, Fragen entgegennehmen – und eben nicht, dass sich alle Studierenden im großen Hörsaal nach innen drängen, um bloß nicht von mir angesprochen zu werden. Herr Arif und ich hatten dann sozusagen einen Arbeitsdeal: Er entwickelte Lösungen und kam damit vor jedem anstehenden Verfahrensschritt zu mir und wir haben alles besprochen. 

Letztlich zog sich das Verfahren sehr lange hin. Nicht wegen materiellrechtlicher Fragen, sondern wegen einer prozessualen Frage. Was war das Problem?

Arif: Durch Fragen im Zusammenhang mit der Ladung des Angeklagten erhielt der Prozess eine europarechtliche Dimension, die in der Kommentarliteratur bis dato noch nicht thematisiert worden war. Im Verlauf des Verfahrens verzog der Angeklagte nämlich nach Spanien. Obwohl seine dortige Anschrift dem Gericht bekannt war und mit mir ein Verfahrensbevollmächtigter zur Verfügung stand, nahm das Gericht den Umzug ins Ausland zum Anlass, dem Angeklagten keine Schriftstücke mehr zuzustellen. Stattdessen ordnete das Gericht eine öffentliche Zustellung gemäß § 40 StPO an. Die Ladung zur mündlichen Verhandlung wurde deshalb lediglich an der Gerichtstafel ausgehängt. Wenig überraschend erfuhren weder der Angeklagte noch ich rechtzeitig davon, so dass das Gericht in Abwesenheit entschied. 

Diese aus unserer Sicht nicht nachvollziehbare Vorgehensweise und der eklatante Widerspruch zur europäischen Niederlassungsfreiheit weckten unseren Kampfgeist. Wir haben die gerichtliche Entscheidung durch sämtliche Instanzen angefochten, sind aber zunächst nirgendwo mit unserer Argumentation durchgedrungen. Eine gemeinsam mit Professor Sonnen verfasste umfangreiche Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an. Die mit nur einem Satz begründete Ablehnung des Bundesverfassungsgerichts war die bis dahin größte Enttäuschung auf meinem Weg als Jurist.

Jascha Arif

"Hartnäckigkeit bringt man nicht automatisch mit, man muss sie lernen"

Also blieb nur noch der EGMR.

Arif: Richtig – und von dem haben wir dann jahrelang nichts gehört. In der Zwischenzeit habe ich mein erstes und mein zweites Examen absolviert. Nach sechs Jahren Funkstille klingelte das Telefon und eine Vertreterin der Bundesregierung fragte, ob wir uns nicht vergleichen wollten. Das war schon ein kurioser Moment. Wir haben dann vor dem EGMR noch über ein Jahr lang hin und her geschrieben und verhandelt, insbesondere hinsichtlich der geforderten Entschädigungszahlungen. Professor Sonnen hat mich dabei stets weiter unterstützt, obwohl ich mittlerweile kein Student mehr war. Das Verfahren endete schließlich erfolgreich (Urt. v. 26.07.2018, Rs. 25778/11 (Dridi ./. Deutschland)) und der EGMR stellte einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens aus Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. c EMRK aufgrund der öffentlichen Ladung fest. Im Anschluss haben wir eine Wiederaufnahme des Verfahrens und einen Freispruch nach § 371 StPO erreicht.

Infolge dieser Entscheidung des EGMR ist mittlerweile auch in der Kommentarliteratur anerkannt, dass eine öffentliche Zustellung nach § 40 StPO nicht allein damit gerechtfertigt werden kann, dass der Angeklagte ins Ausland verzogen ist.

Herr Professor Sonnen, wie war das für Sie, einen Studenten so lang und weit über das Studium hinaus zu betreuen? 

Sonnen: Es hat mir viel Spaß gemacht. Und auch ich war erstaunt, wie lange sich Verfahren doch hinziehen können. Man muss Ausdauer zeigen und überzeugt sein, dass es sich lohnt, eine offene Rechtsfrage klären zu lassen. Wenn man als Student schon so anfängt und Bereitschaft zeigt, gemeinsam nachzudenken, immer wieder nachzufragen und am Ball zu bleiben, dann ist das ein optimaler Wegbereiter für die berufliche Zukunft und die persönliche Entwicklung. Diese Hartnäckigkeit bringt man nicht automatisch mit, man muss sie lernen. Herr Arifs Fähigkeit, die Verfahren bis zum Ende aufzubohren, hat mich beeindruckt. Seine Beharrlichkeit, so lange zu kämpfen, bis man gewinnt, war und ist außergewöhnlich. Zudem sieht er Lösungen und Chancen, die andere nicht erkennen.

Prof. Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen

Haben Sie noch bei weiteren Projekten zusammengearbeitet?

Sonnen: Ja, ich habe Herrn Arif immer gerne bei seinen Projekten unterstützt. Wir haben danach noch einige Male zusammengearbeitet – etwa bei den Pro‑bono‑Verfahren, in denen wir gemeinsam zu Beginn der Pandemie im einstweiligen Rechtsschutz Impfschutz für Schwerstkranke erstritten haben. Zudem haben wir im Strafverteidiger (StV) gemeinsam eine Anmerkung zu der Entscheidung des EGMR publiziert. Wir pflegen nach wie vor einen regelmäßigen Austausch und treffen uns gelegentlich zum Essen – im Laufe der Zeit hat sich ein freundschaftliches Verhältnis zwischen uns entwickelt.

Arif: In der Tat. Ich hatte im Studium das große Glück, einigen inspirierenden Professoren – wie Professor Ulrich Magnus, Professor Reinhard Merkel oder eben Professor Sonnen – zu begegnen. Diese hatten stets ein offenes Ohr, haben einen ermutigt, über den Tellerrand hinauszuschauen, und sie haben einen auch über den Vorlesungsbetrieb hinaus unterstützt. Ich hielt es für großartig, dass sie sich auch noch nach den Veranstaltungen Zeit nahmen und echtes Interesse an ihren Studenten zeigten. Aus dem Austausch mit diesen Professoren habe ich unheimlich viel mitgenommen und gelernt. Sie waren mir über die Jahre hinweg wertvolle Ratgeber.

Haben Sie denn als Student noch weitere Verfahren geführt, Herr Arif?

Arif: Ja, tatsächlich. Als sich herumgesprochen hatte, dass ich verteidige, kamen noch einige weitere Verfahren hinzu. Diese endeten glücklicherweise stets rasch mit einem Freispruch. Es hat mir immer viel Freude bereitet, als Student vor Gericht zu agieren. 

Haben Sie jemals Geld dafür bekommen?

Arif: Nein, ich habe es eher als Teil der Ausbildung gesehen.

Hatten Sie nie Angst, sich vor Gericht zu blamieren?

Arif: Offen gesagt nein. Ich habe die Tätigkeit aber auch nicht auf die leichte Schulter genommen und mich akribisch vorbereitet. Ich habe die Akten gewissermaßen auswendig gelernt und mir im Vorwege Antworten und Lösungen zu potenziellen Problemen überlegt. Und wenn ich doch einmal nicht weiterwusste, habe ich Professor Sonnen gefragt.

"Jegliches Engagement im sozialen Bereich ist förderlich"

Sie hatten also nie den Eindruck, dass eine:r Ihrer Mandant:innen besser mit einem zugelassenen Rechtsanwalt bedient gewesen wäre?

Arif: Nein, dann hätte ich die Verfahren nicht übernommen.

Herr Professor Sonnen, sollte also jeder Student einmal Wahlverteidiger sein?

Sonnen: Dass es neben der theoretischen Ausbildung einen Praxisbezug geben muss, das sollten mehr Studierende erkennen. Später im Beruf braucht man ein übergreifendes Wissen und muss sich auf die Probleme derjenigen einlassen, die zu verteidigen sind. Es ist wichtig, dass schon Studierende ein Gefühl dafür bekommen. Das muss nicht als Wahlverteidiger geschehen. Jegliches Engagement im sozialen Bereich ist förderlich – das, was man da erlebt, verliert man nicht. Ich bin zum Beispiel mit Gruppen in den Strafvollzug gegangen und habe andere Initiativen ins Leben gerufen, um eine Umsetzung der Juristerei in den Alltag zu ermöglichen. 

Die Stimmung im Jurastudium ist für nicht wenige von Ellbogenmentalität und Einzelkämpferfrust geprägt. Sie beide zeigen, dass es auch anders geht. Was muss sich ändern, damit mehr solcher Kooperationen entstehen können?

Sonnen: Bei den ganzen Diskussionen um die Ausgestaltung des Jurastudiums sollte man nicht vergessen, wie wichtig die Lebensphase der Studierenden für die Gesamtentwicklung ihrer Persönlichkeit ist. Das Jurastudium ist wichtig, keine Frage. Aber was ist mit den Beziehungen, der Ablösung vom Elternhaus? Da liegen doch die Probleme, die viel eher unter die Haut gehen als ein Fall aus dem Lehrbuch. Daneben viel Zusätzliches in das Studium zu investieren, auch über Praxisorientierung, ist viel verlangt. Da müssen wir als Professoren begleiten und motivieren. Es ist großartig, wenn Jurastudierende den Mut aufbringen und sich von Anfang an einbringen – obwohl Jura ein Massenstudiengang ist und es wohl immer bleiben wird. 

Arif: Ich bin der Ansicht, dass das traditionelle Vorlesungsformat – eine Person spricht, Hunderte hören zu – als Methode der Wissensvermittlung wenig effektiv ist. Mehr Professorinnen und Professoren sollten zum Dialog einladen. Bei den Studenten muss dann natürlich auch eine entsprechende Motivation für einen Dialog vorhanden sein. Wenn es einen echten Austausch gibt, lernt man viel mehr. Die Dinge, die ich in den Diskussionen erfahren oder in der forensischen Praxis erlebt habe, konnte ich viel besser verinnerlichen als das theoretische Wissen aus den Vorlesungen. Wenn man aktiv ist und Sachen selbst entwickeln darf, dann bereitet einem die Ausbildung mehr Freude und die Inhalte bleiben besser in Erinnerung. 

Ich befürchte jedoch, dass kreativer Austausch und ungewöhnliche Initiativen durch den zunehmenden Einsatz künstlicher Intelligenz künftig eher noch seltener werden – aber das ist ein Thema für sich.

Vielen Dank für das Gespräch!

Professor Dr. Bernd-Rüdeger Sonnen (Emeritus) hat seit dem Jahr 1978 eine Professur für Strafrecht an der Uni Hamburg inne mit dem Wahlschwerpunkt Kriminalität und dem Forschungsgebiet des Jugendstrafrechts sowie der Kriminalpolitik. Er ist Autor zahlreicher Publikationen. Professor Sonnen engagierte sich jahrzehntelang in der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e. V., auch als deren Bundesvorsitzender.

Jascha Arif ist Lead Innovation Associate bei White & Case in der International Arbitration Practice Group. Er ist auf die Führung komplexer Verfahren vor staatlichen Gerichten und Schiedsgerichten spezialisiert. Einen besonderen Fokus legt er dabei auf den Einsatz von Legal Tech und künstlicher Intelligenz.

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