Wirtschaftskanzleien: Referendargehälter 2016

Leckerlis für den Nach­wuchs

von Marcel SchneiderLesedauer: 3 Minuten
Im Rahmen ihrer Anwaltsstation können sich Referendare in Großkanzleien einen Puffer für karge Zeiten zulegen, denn die Law Firms zahlen oft recht ordentlich: Bis zu 1.000 Euro pro Wochenarbeitstag sind laut einer aktuellen Erhebung drin.

Der Kampf um qualifzierten Nachwuchs wirkt sich zunehmend positiv für Referendare in großen Kanzleien aus: Mittlerweile zahlen über 30 namhafte Unternehmen und Kanzleien künftigen Volljuristen im Vorbereitungsdienst 700 oder mehr Euro pro vereinbartem Wochenarbeitstag. In der Spitze sind es sogar bis zu 1.000 Euro (Milbank Tweed Hadley & McCloy), wie aus einer aktuellen Erhebung des Karrieremagazins azur, ein Ableger des Juve-Verlags, hervorgeht. Angaben zu den Voraussetzungen und dem mit solchen Summen verbundenen Arbeitspensum liegen dabei nicht vor. Auf den ersten Blick also gute Nachrichten für Referendare, die sich häufig durch die Anwaltsstation ein finanzielles Polster für ihre Ausbildung anlegen wollen. Außerdem spielt Geld bei der Wahl des Ausbilders insbesondere dann eine Rolle, wenn man seine Station in den teueren Regionen Deutschlands beziehungsweise in Großstädten absolviert oder die Unterstützung durch den Dienstherrn nachlässt. Trotz der leicht positiven Tendenz bleiben solche verlockenden Summen aber die Ausnahme. Denn so hoch wie es nach oben gehen kann, so viel Luft ist auch nach unten: Manche Unternehmen und Kanzleien bieten nicht viel mehr als 100 Euro pro Wochenarbeitstag an. Zur Klarstellung: Unter "Wochenarbeitstagen" versteht man die Anzahl der Tage, die man pro Woche für seinen Ausbilder tätig ist. Also nicht die absolute Anzahl an Tagen, die man im Büro verbringt. Das sind in der Regel zwei bis vier Tage und somit im Spitzensatz 2.000 bis 4.000 Euro Verdienst neben der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare, die zunächst vom Dienstherrn vorgesehen ist.

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Bundesländer reagieren auf Zuverdienst

Viele Bundesländer reagieren auf die steigenden Zuverdienste ihrer Referendare, indem sie die maximale Stationsvergütung beschränken, ganz oder teilweise auf die gewährte Unterhaltsbeihilfe anrechnen oder sogar komplett verbieten. So etwa in Sachsen, das die Annahme einer Stationsvergütung untersagt. Zudem hat Hessen als erstes Bundesland kurz vor Weihnachten 2015 den Anfang gemacht und indirekt ein Verbot realisiert: Dort verlangt man nun von den Referendaren die Abgabe der Erklärung, dass sie für die Ausbildung in ihren Stationen keine Vergütung erhalten. Grund für diese auf den ersten Blick ungewöhnliche Maßnahme ist ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom vergangenen April. Danach müssen die Bundesländer als Dienstherren die Sozialbeiträge tragen, die auf Stationsvergütungen von Rechtsreferendaren fällig werden. Die Ausbildung der Referendare werde bloß temporär den Kanzleien überlassen, die Stationsvergütung sei damit eher eine Art "Trinkgeld" als ein Gehalt. Die Sozialabgaben auf ein solches in Höhe von bis zu 4.000 Euro läppern sich allerdings. In der Praxis bleibt es Referendaren unbenommen, mit ihrem Ausbilder für die Dauer der Station einen Arbeitsvertrag abzuschließen. So können attraktive Vergütungen weiterhin zur Nachwuchsgewinnung eingesetzt werden, ohne dass sich die Bundesländer vor zusätzlichen Kosten fürchten müssen.

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