Zweites Staatsexamen

Junge Libe­rale kri­ti­sieren Strei­chung zweier Prü­fung­s­orte in Bayern

von Joschka Buchholz und Marcel SchneiderLesedauer: 3 Minuten

In Bayern werden künftig zwei Prüfungsorte für das Zweite Staatsexamen gestrichen. Die Jungen Liberalen kritisieren das, sie sehen eine weitere Belastung in der ohnehin schon anspruchsvollen Juristenausbildung.

In Bayern werden ab dem zweiten Prüfungsdurchgang 2024 im Zweiten Staatsexamen die Prüfungsstandorte Bayreuth und Passau wegfallen, weil die Einführung des E-Examens dies nach Angaben des Landesjustizministeriums erfordert. Die Jungen Liberalen (JuLi) üben nun scharfe Kritik daran.

Derzeit können Referendarinnen und Referendare den schriftlichen Teil ihres Zweiten Staatsexamens in Augsburg, Bamberg, Bayreuth, München, Nürnberg, Regensburg, Passau und Würzburg ablegen - also überall dort, wo es in Bayern juristische Fakultäten gibt. Ab dem zweiten Termin für das Jahr 2024 werden aber die Prüfungsstandorte Bayreuth und Passau für das Zweite Staatsexamen ersatzlos gestrichen.

Gegenüber LTO äußern die JuLi in Bayern daran Kritik: "Zurecht gilt das zweite bayerische Staatsexamen als besonders anspruchsvolle Prüfung. In Bayern werden im bundesweiten Vergleich mit Abstand die meisten Klausuren in der zweiten Staatsprüfung geschrieben. Diskussionen über Ruhetage, die gerade bundesweit laufen, sind in Bayern kein Thema - hier gibt es schlicht keine Ruhetage. Das Zweite Staatsexamen ist für die Prüflinge schon jetzt mental, körperlich und natürlich juristisch eine harte Prüfung", so Felix Meyer, Rechtsanwalt und Landesvorsitzender der JuLi Bayern. Wenn man mit Bayreuth und Passau jetzt ein Viertel der bisherigen Prüfungsorte streiche, gehe damit eine weitergehende Belastung einher, meint Meyer: "Wer zum Prüfungsort schon lange anreisen und sich dort gar um eine Unterkunft bemühen muss, dem wird das Prüfungsschreiben um ein Vielfaches erschwert."

Die Einführung des E-Examens und die damit einhergehenden Kosten, die als Grund für die Streichung angeführt werden, dürfen nach Auffassung der JuLi nicht zu Ungerechtigkeiten zwischen Prüflingen aus den verschiedenen Regionen Bayerns führen. "Wer von Passau aber für die Prüfung über eine Stunde zum nächsten Standort nach Regensburg fahren muss, wird klar benachteiligt", so Meyer.

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Landesjustizministerium: "Haben Betroffene gesondert informiert"

Auf LTO-Anfrage mit dieser Kritik konfrontiert heißt es seitens des Bayerischen Landesjustizministeriums: "Die Prüfungsorte Bamberg und Bayreuth sowie Regensburg und Passau werden zusammengelegt. Das wurde bereits 2022 frühzeitig der Rechtswissenschaftlichen Landesfachschaft Bayern als der Vertretung der bayerischen Jurastudierenden mitgeteilt. Kritik hiergegen wurde gegenüber dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz nicht vorgebracht." Zudem habe man umfangereiche Informationen zu der Streichung auf der Seite des Landesjustizprüfungsamtes (LJPA) veröffentlicht und überdies ganz gezielt alle Referendarinnen und Referendare, die entsprechend ihrem Einstellungstermin voraussichtlich im zweiten Durchgang 2024 das Examen ablegen werden, gesondert über diese Änderung informiert.

Konkret auf die Kritik der JuLi gerichtet heißt es weiter: "Auch wenn bei einer Reduzierung der Prüfungsorte einzelne Prüfungsteilnehmer einen etwas längeren Weg zur Prüfung oder eine Hotelübernachtung in Kauf nehmen müssen, überwiegen aus Sicht des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz die Vorteile einer elektronischen Examensprüfung", deren Umsetzung in Bayern die Zusammenlegung einzelner Standorte erfordere. Außerdem zählten die Prüfungsorte Bayreuth und Passau mit im Schnitt zwischen 25 und 35 Teilnehmerinnen und Teilnehmern pro Prüfungsdurchgang mit Abstand zu den teilnehmerschwächsten Prüfungsorten der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Für die Prüfungen im Ersten Examen blieben die Prüfungsstandorte erhalten.

Die betroffenen Rechtsreferendare und Rechtsreferendarinnen hätten zudem nach geltendem Reisekostenrecht einen Anspruch auf Erstattung der anfallenden Reisekosten, so das Ministerum. Das schließe in Fällen, in denen aufgrund der Entfernung eine tägliche Anreise zum Prüfungsort nicht zumutbar ist, auch die Erstattung der Kosten einer Hotelübernachtung ein. Wann die tägliche Anreise zum Prüfungsstandort wirklich "unzumutbar" wird, ist nicht klar geregelt. Dienstherren und Gerichte können das durchaus sehr streng sehen.

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