Mehr Geld während der Ausbildungszeit reicht nicht
Der Verein der Rechtsreferendare Hessen und die Landessprechendenversammlung haben Stellung genommen zum Vorhaben ihres Bundeslandes, Referendare während des zweijährigen Vorbereitungsdiensts wieder zu Beamten auf Widerruf zu ernennen. Sie begrüßen die Anhebung des Bruttogrundgehalts, von dem den angehenden Volljuristen dank der Verbeamtung auch beträchlich mehr netto am Ende des Monats übrig bliebe. "Nur durch Gewährung einer notwendigen finanziellen Ausstattung kann eine für die überwiegende Anzahl aller Referendare und Referendarinnen notwendige Nebentätigkeit vermieden werden", heißt es in dem Dokument.
Deutlich bringen die Interessenvertreter dabei zum Ausdruck, dass das ihrer Ansicht nach nicht allein genügt, sollte das Land beabsichtigen, so die dringend benötigten Volljuristen mit entsprechenden Noten für Justiz und Verwaltung gewinnen zu können: "Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass diese Maßnahme aus unserer Sicht nur einer von mehreren Schritten sein kann, um die finanzielle Situation der Referendare und Referendarinnen in Hessen in ausreichender Weise zu sichern."
Denn im Gegensatz zu anderen Ausbildungswegen hätten Referendare auch für Gesetzestexte und Kommentare selbst aufzukommen, während das Land als Reaktion auf ein einschneidendes Urteil des Bundessozialgerichts aus 2015 jegliche zusätzliche Vergütung für Referendare verhindere. Hinzukomme, dass sie wegen der schwankenden Ausbildungsqualität in den Verwaltungs- und Gerichtsstationen noch immer auf private Repetitorien angewiesen seien, für deren Besuch einige tausend Euro anfielen.
Die Interessenvertreter schlagen deshalb vor, Gesetzestexte und Kommentare gerichtsseitig zur Verfügung stellen zu lassen. Private Vorbereitungskurse könnten indes dadurch obsolet gemacht werden, dass im Referendariat besser ausgebildet werde, also mehr und vor allem geschulte Ausbilder eingesetzt werden. So sei es unerlässlich, "die notwendigen finanziellen und personellen Mittel" bereitzustellen, um "dezidierte Leiter für Arbeits- und Klausurarbeitsgemeinschaften zur Verfügung stellen zu können." In Hessen besteht ihrer Auffassung nach nämlich noch "deutlicher Verbesserungs- und Handlungsbedarf", was die Qualität des Vorbereitungsdienstes angehe.
Viele Bundesländer haben mit juristischem Nachwuchsmangel an Gerichten und in der Verwaltung zu kämpfen. Nachdem zuletzt Thüringen als letztes Bundesland den Beamtenstatus für Referendare abgeschafft hatte, hat ihn mittlerweile Mecklenburg-Vorpommern wieder eingeführt. Dort konnte man die Zahl der Referendare durch die Verbeamtung erhöhen. Ob sie dann allerdings auch wie gewünscht im Land bleiben und sich auf die offenen Stellen in der Justiz bewerben, ist noch nicht mit Zahlen belegt worden.
ms/LTO-Redaktion
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2019 M08 1
Referendariat
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