Corona-Sonderzahlung

650 Euro für Ham­burgs Refe­ren­dare

von Marcel SchneiderLesedauer: 2 Minuten

Ende November 2021 einigten sich die Bundesländer mit Arbeitgebern und Gewerkschaften unter anderem auf eine Corona-Sonderzahlung im Öffentlichen Dienst. Hamburg hat sich entschieden, seine Referendare in diese Einigung einzubeziehen.

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Rechtsreferendarinnen und -referendare in Hamburg dürfen sich sehr wahrscheinlich über eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 650 Euro freuen. Der entsprechende Entwurf eines Hamburgischen Gesetzes über eine einmalige Sonderzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie wird nun der Bürgerschaft vorgelegt, die diesen mit der rot-grünen Mehrheit durchwinken dürfte. Bis Ende März soll das Geld dann auf den Konten der Referendarinnen und Referendare eingegangen sein.

Der Vorstoß des Landesjustizministeriums Hamburg entspringt der Tarifeinigung im Öffentlichen Dienst von Ende November 2021. Die Bundesländer hatten sich mit Arbeitgebern und Gewerkschaften unter anderem auf eine steuerfreie Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro für alle Beschäftigten geeinigt. Da der juristische Vorbereitungsdienst in Hamburg allerdings als öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis ausgestaltet ist, gilt diese Einigung nicht direkt für die angehenden Volljuristinnen und -juristen. Mit seiner separaten Regelung bezieht Hamburg seine Referendarinnen und Referendare freiwillig mit in die Sonderzahlungen ein.

Dafür eingesetzt hat sich die Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne), die gegenüber LTO erläuterte: "Von den Belastungen durch Corona waren auch die Rechtsreferendarinnen und -referendare in ihrer täglichen Arbeit unmittelbar betroffen. Die Sonderzahlung stellt einen Ausgleich dar. Sie ist auch eine Anerkennung dafür, dass die Referendarinnen und Referendare dabei geholfen haben, die Funktionsfähigkeit des Staates auch in dieser herausfordernden Zeit zu gewährleisten."

Die Sonderzahlung erhalten alle Referendarinnen und Referendare, deren öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis noch mindestens bis zum 29. November 2021 Bestand hatte und die in der Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 29. November 2021 an mindestens einem Tag Anspruch auf Unterhaltsbeihilfe hatten. In Hamburg absolvieren zurzeit 580 Kandiatinnen und Kandidaten den juristischen Vorbereitungsdienst.

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