Neue Studie zur Notlösung "Freelancern"

Weniger freie Mit­ar­beiter in Kanz­leien

Lesedauer: 2 Minuten
Immer weniger junge Rechtsanwälte beginnen ihre Karriere als freie Mitarbeiter in Kanzleien. Innerhalb von fünf Jahren hat sich die Zahl der "Freelancer" mehr als halbiert, wie eine Studie des Soldan Instituts ergab.

Die Zahl junger Rechtsanwälte, die ihre Berufskarriere als freie Mitarbeiter einer Rechtsanwaltskanzlei beginnen, ist rückläufig. Dies hat eine Studie des Soldan Instituts ergeben, in der das Forschungsinstitut den Berufseinstieg von Rechtsanwälten der Zulassungsjahrgänge 2005 und 2010 untersucht hat. Während vor zehn Jahren noch 24 Prozent aller Berufseinsteiger freie Mitarbeiter waren, begannen fünf Jahre später nur noch 11 Prozent der Junganwälte als "Freelancer". "In Zeiten rückläufiger Absolventenzahlen müssen sich Berufseinsteiger seltener auf solche Unwägbarkeiten einlassen", erklärt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, den geringer werdenden Anteil freier Mitarbeiter unter den jungen Anwälten. Die freie Mitarbeit von Rechtsanwälten in einer Kanzlei ist eine traditionelle Beschäftigungsform insbesondere für junge Rechtsanwälte, die eine Alternative zu einer Tätigkeit als Angestellter eines Kollegen und der Abhängigkeit von eigenen Mandanten als Kanzleigründer suchen. Ohne dort angestellt zu sein, erhält ein freier Mitarbeiter von einer anderen Kanzlei Mandate zur Bearbeitung. Die zu große Abhängigkeit von einem einzigen Auftraggeber kann hierbei, wie auch bei "Freelancern" in anderen Wirtschaftszweigen, das Risiko einer Scheinselbstständigkeit bergen.

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Entscheidung zur freien Mitarbeit oft nicht freiwillig

Häufig ist die Entscheidung eines Junganwalts, als freier Mitarbeiter in den Anwaltsberuf einzusteigen, keine freiwillige: 41 Prozent der Befragten erklären, sie hätte keine Anstellung in einer Kanzlei gefunden. 17 Prozent, konnten nicht als Partner in eine bestehende Kanzlei einsteigen. Die freie Mitarbeit dient oft auch dazu, eine andere, nicht auskömmliche Tätigkeit zu subventionieren: 31 Prozent der befragten freien Mitarbeiter kompensierten durch ihre Tätigkeit zu geringes Mandatsaufkommen in der eigenen Kanzlei, 22 Prozent realisierten allgemein zusätzliche Einkünfte. Weitere wichtige Motive sind die Ungewissheit über einen langfristigen Verbleib in der Anwaltschaft (16 Prozent) und die Überbrückung von Wartezeiten (9 Prozent). Professor Kilian meint dazu: "Für viele junge Anwälte ist die freie Mitarbeit, die sehr häufig für eine einzige auftraggebende Kanzlei erfolgt, nur eine Notlösung. Lediglich 38 Prozent der Befragten wollen perspektivisch freier Mitarbeiter bleiben." Letztlich stellt aber in mehr als der Hälfte der Fälle die Auftraggeber-Kanzlei eine Übernahme als Partner in Aussicht, in rund einem Viertel der Fälle zumindest die Übernahme als Festangestellter. Die freie Mitarbeit hat daher nicht selten den Charakter einer Erprobung ohne die mit einem Arbeitsverhältnis verbundenen arbeitsrechtlichen Bindungen. acr/LTO-Redaktion

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