Anwaltschaft mit Berührungsängsten
Bislang steht die Mehrheit der Rechtsanwälte in Deutschland einer interprofessionellen Berufsausübung eher ablehnend gegenüber. So hätten es sich 62 Prozent wohl eher gewünscht, wenn sich an den jetzigen berufsrechtlichen Vorschriften zur Sozietätsfähigkeit verschiedener Berufe nichts ändern würde. Bei einer Befragung des Soldan Instituts im Rahmen des Berufsrechtsbarometers von April bis Juli 2015 hatten sie sich für eine Beibehaltung des Status Quo ausgesprochen. Danach dürften lediglich 31 Prozent die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßen, nach der sich nun Anwälte auch mit Ärzten oder Apothekern zusammenschließen dürfen (Urt. v. 12.01.2016, Az. 1 BvL 6/13). Sie gaben bei der Befragung an, dass sie eine Lockerung befürworten würden. 7 Prozent hatten sich hingegen noch gar keine Meinung zu diesem Thema gebildet. Die Einstellung der Anwälte gegenüber diesen Liberalisierungen im Berufsrecht ist allerdings stark von ihrem Alter sowie von ihrer Spezialisierung abhängig: Advokaten im Alter von bis zu 40 Jahren sprachen sich lediglich zu 47 Prozent für eine Beibehaltung des Status Quo aus. Keine Änderung wünschten sich 59 Prozent im Alter zwischen 51 und 60 Jahren, bei Anwälten über 60 Jahren waren es sogar 69 Prozent. Während generalistisch ausgerichtete Anwälte nur mit 21 Prozent für eine Erweiterung des Kreises der sozietätsfähigen Berufe plädierten, waren es bei den Spezialisten mit 34 Prozent deutlich mehr. "Die Erweiterung der Sozietätsfähigkeit wird perspektivisch in der Anwaltschaft immer mehr Befürworter finden, da die älteren Rechtsanwälte sukzessive aus der Anwaltschaft ausscheiden und zugleich der Anteil der Spezialisten kontinuierlich zunimmt", sagt Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts. ms/LTO-Redaktion
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