"Obwohl ich eine Robe trug, wurde ich mit dem Namen meines Mandanten angesprochen"
LTO: Herr Baring, Sie sind Rechtsanwalt und sitzen im Rollstuhl. Spezialisiert haben Sie sich u.a. auf das Schwerbehindertenrecht. Das dürfte kein Zufall sein.
Matthias Baring: Nein, ein Zufall ist es nicht. Aber ich werbe auch nicht damit, dass ich selbst im Rollstuhl sitze und u.a. im Schwerbehindertenrecht berate. Das hat sich mit der Zeit herumgesprochen.
Für viele Betroffene ist es nicht angenehm, über ihre Behinderung zu sprechen. Bei mir müssen sie aber über vieles gar nicht reden, denn sie sehen, dass ich selbst im Rollstuhl sitze und ihre Ängste und Probleme nachvollziehen kann. Sie müssen nicht mehr groß begründen, warum eine Behinderung ihren Alltag erschwert, denn ich kenne diesen Alltag.
Mit welchen Anliegen kommen Ihre Mandanten zu Ihnen?
Sehr oft geht es um den Grad der Behinderung (GdB). Eine Behinderung wird ab einem GdB von 20 festgestellt, ab einem GdB von 50 liegt eine Schwerbehinderung vor. Meine Mandanten wollen entweder, dass bei ihnen ein höherer GdB anerkannt wird, oder sie gehen dagegen vor, dass ihnen eine Schwerbehinderung aberkannt werden soll.
Krebskranke Menschen beispielsweise gelten in der Regel in den ersten fünf Jahren nach Beginn der Therapie als schwerbehindert, die sogenannte Heilungsbewährung. Nach Ablauf dieser Zeit wird der GdB neu bewertet, je nach Heilungsverlauf kann die Schwerbehinderung dann aberkannt werden.
"Einer Mandantin wurde ein Lungenflügel entfernt – und die Behörde erkannte den GdB ab"
Können Sie einen Beispielsfall aus Ihrer Praxis schildern?
Ja. Ich habe mal eine Dame vertreten, der aufgrund von Lungenkrebs ein Lungenflügel entfernt werden musste. Trotzdem nahm die Behörde an, die Dame sei vollständig geheilt, und erkannte ihr die Schwerbehinderung ab. Schon im Anhörungsverfahren habe ich der Behörde geschrieben, dass ich bislang nicht wusste, dass Lungenflügel nachwachsen, denn meine Mandantin hatte mir nachvollziehbar geschildert, dass sie gerade einmal zehn Meter gehen kann, ohne Probleme zu bekommen.
Das ist natürlich ein Extrembeispiel. Oft verlagert sich die Schwerbehinderung auch: Der Krebs ist zwar geheilt, aber viele Menschen, die so eine Krankheit durchlitten haben, haben große psychische Beeinträchtigungen und Ängste, dass der Krebs zurückkommt.
Dann sind Sie häufig also nicht "nur" Anwalt für Ihre Mandanten.
Tatsächlich bin ich ganz oft auch "Psychologe" für unsere Mandanten. Manchmal genügt es, ihnen zuzuhören, in anderen Fällen geht es darum, den Menschen mitzuteilen, dass ihre Vorstellung mit der Wirklichkeit wenig zu tun hat.
"Manche Menschen haben einen Anspruch auf Homeoffice"
Daneben beraten Sie auch im Arbeitsrecht.
Ja, ich bin vor allem im Individual- und Kollektivarbeitsrecht tätig und vertrete sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Oft geht es um Kündigungen, Aufhebungsverträge oder Abmahnungen. Viele Fälle betreffen auch die Entgeltfortzahlung, wenn Arbeitnehmer sich nach Erhalt der Kündigung krankmelden. Auf Arbeitgeberseite sind es häufig Umstrukturierungen oder Verhandlungen mit Betriebsräten zu bestimmten Themen.
Aber natürlich geht es auch hier immer wieder um Schwerbehindertenrecht. Im Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist das Schwerbehindertenarbeitsrecht geregelt, zum Beispiel ein besonderer Kündigungsschutz. Der betrifft aber natürlich nur Kündigungen wegen der Behinderung und nicht etwa betriebsbedingte Kündigungen, das muss ich oft erstmal erklären. Häufig hat die Behinderung aber dennoch einen Einfluss, dann kann man gegen eine Kündigung vorgehen.
Und die Menschen haben ein Recht auf behinderungsgerechte Beschäftigung. Unter Umständen haben sie etwa einen Anspruch auf Homeoffice, wenn sie aufgrund ihrer Behinderung nur von zu Hause aus arbeiten können. Gerade bei Fragen rund um das SGB IX kommen aber auch immer wieder Arbeitgeber auf mich zu und wollen bezüglich ihrer Rechte und Pflichten im Schwerbehindertenarbeitsrecht beraten werden.
"Die Examensklausuren durfte ich am Computer schreiben"
Haben Sie im Jurastudium negative Erlebnisse aufgrund Ihrer Behinderung gehabt?
Mit meinen Kommilitonen nie, aber im Staatsexamen schon. Menschen mit einer Behinderung müssen einen Nachteilsausgleich beantragen. Ich durfte deshalb die Klausuren am Computer schreiben. Ich habe dann dem Prüfungsamt mitgeteilt, dass ich viel langsamer bin, weil ich motorische Einschränkungen habe und deshalb das Zehnfingerschreiben nicht kann. Deshalb habe ich eine Schreibzeitverlängerung von zwei Stunden bekommen. Das klingt erstmal viel, aber die braucht man auch locker.
Damals war das Prüfungsamt sehr unflexibel, aber vielleicht hat sich das mittlerweile geändert. Freunde, die ebenfalls eine Behinderung haben und an einer Fachhochschule Wirtschaft studiert haben, konnten beispielsweise dort fast jede Prüfung mündlich ablegen. Das ist schon ein großer Unterschied.
Wie kann man aus Ihrer Sicht für mehr Inklusion in der Gesellschaft sorgen?
Mittlerweile sind städtische Gebäude weitgehend barrierefrei zugänglich. Ich habe an der Ruhr-Universität Bochum studiert, das war auch kein Problem. Nur die wackeligen Betonplatten auf dem Campus haben mir des Öfteren zu schaffen gemacht, da bin ich anfangs häufiger gestürzt.
Was das Arbeitsleben angeht, ist das SGB IX aus meiner Sicht an vielen Stellen Symbolpolitik. Beispielsweise müssen Arbeitgeber, die nicht die vorgeschriebene Anzahl schwerbehinderter Menschen beschäftigen, nach § 160 Abs. 1 SGB IX je Arbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe zahlen. Das sind maximal 720 Euro, wenn bei ihnen überhaupt keine schwerbehinderten Menschen arbeiten. Aus meiner Sicht müsste man diese Abgabe drastisch erhöhen, sodass die Arbeitgeber trotzdem ein Jahresgehalt bezahlen müssen. Dann würden sie sich überlegen, ob sie für das Geld nicht doch jemanden einstellen, der das Unternehmen nach vorn bringen kann. Solange aber ein relativ günstiges "Freikaufen" funktioniert, ist es mit der Inklusion schwierig.
"Dienstreisen dauern bei mir einfach länger"
Wie kann man sich Ihren Arbeitsalltag als Anwalt mit einer Behinderung vorstellen, was ist anders?
Natürlich habe ich manchmal Schwierigkeiten, wenn beispielsweise ein Aufzug ausfällt. Wir sind bundesweit tätig und ich reise oft mit dem Zug, etwa nach Freiburg oder Frankfurt. Diese Dienstreisen dauern einfach länger und ich muss mehr planen. Vor Fahrten mit dem ICE muss ich etwa anmelden, dass ich Unterstützung benötige.
Ansonsten gibt es aus meiner Sicht keine großen Unterschiede. Mein Rücken zwickt, wenn ich lange gesessen habe, aber das ist ja bei allen so. Meine Eltern haben mir zum Glück von Anfang an mit auf den Weg gegeben, dass ich ganz normal bin, nur eben nicht laufen kann. Und so lebe ich auch. Viele Menschen mit einer Behinderung beschäftigen sich meiner Meinung nach zu viel damit und zu wenig mit dem Leben an sich.
Wie begegnen Ihnen Richter und Anwaltskollegen?
Ich bin seit 2012 Rechtsanwalt und gerade zu Beginn meiner Karriere hatte ich auch negative Erlebnisse. Obwohl ich eine Robe anhatte, bin ich im Gericht mit dem Namen meines Mandanten angesprochen worden – sowohl vom Richter als auch vom Anwaltskollegen. Offenbar konnte man sich damals keinen Anwalt im Rollstuhl vorstellen. Als junger Anwalt kann das schon auf das Selbstbewusstsein gehen. Mittlerweile passiert das aber nicht mehr.
Sie wollen auch die Homepage Ihrer Kanzlei in leichte Sprache übersetzen. Wie kam das?
Eine Mandantin hat mich vor zwei Monaten auf die Idee gebracht. So kann man noch mehr Menschen die Möglichkeit eröffnen, sich rechtlich beraten zu lassen. Wir sind aber noch ganz am Anfang, die Idee ist keine zwei Monate alt. In diesem Monat sind wir auch mit der Kanzlei umgezogen, deshalb war noch keine Zeit, das Projekt umzusetzen. Aber das kommt bald.
"Wir haben eine Vier-Tage-Woche, es arbeiten aber alle 40 Stunden"
Sie haben in Ihrer Kanzlei vor etwa zwei Jahren auch die Vier-Tage-Woche eingeführt. Was hat es damit auf sich?
Wir haben uns vor etwa zwei Jahren von einer Forderung der IG Metall inspirieren lassen. Erst wollten wir nur testen, wie die Vier-Tage-Woche bei uns funktioniert, aber jetzt ist sie nicht mehr wegzudenken. Die Mitarbeitenden arbeiten trotzdem 40 Stunden, jeweils zehn Stunden von Montag bis Donnerstag. Freitags haben alle frei – nur ich bin in der Kanzlei. Die Mitarbeitenden sind so einfach motivierter, wenn sie einen Tag mehr zum Ausruhen und Dinge erledigen haben, die man ansonsten samstags machen würde. Und montags starten sie entspannter und fokussierter in die Woche. Wenn freitags doch mal mehrere Gerichtstermine sind, die ich nicht alle allein übernehmen kann, springen natürlich Kollegen ein. Das kommt zum Glück aber nicht oft vor.
Viel Erfolg weiterhin und vielen Dank für das Gespräch.
Matthias Baring ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Seine Bochumer Kanzlei ist auf das Arbeits- und Wirtschaftsrecht spezialisiert. Außerdem berät Baring im Schwerbehindertenrecht. Er sitzt selbst im Rollstuhl.
Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO Karriere.
Anwaltsberuf
Verwandte Themen:- Anwaltsberuf
- Karriere
- Instagram-Karriere-News
- Behinderung
Teilen