Das höchste bayerische Gericht bleibt bei seiner grundsätzlichen Linie: In der Corona-Krise sind viele Grundrechtseingriffe gerechtfertigt, wenn es um den Schutz von Leben und Gesundheit geht.
Im Bayerischen Landtag müssen weiterhin alle Abgeordneten Mund und Nase verhüllen – die AfD war dagegen vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof gezogen. Doch die Richter sehen keinen Eingriff in die Ausübung des Mandats.
Der BayVerfGH weist ein Prestigeprojekt von Ministerpräsident Markus Söder in die Schranken. Die Klage der Grünen erzielte einen Teilerfolg. Christian Rath war dabei.
Bayerns Innenminister nennt die umstrittene bayerische Grenzpolizei ein Erfolgsmodell, die Grünen halten sie für verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof muss nun entscheiden.
Bayerns Innenminister hält die umstrittene bayerische Grenzpolizei für ein Erfolgsmodell, die Grünen halten sie für verfassungswidrig. Der Verfassungsgerichtshof soll nun klären, wer Recht hat.
Das Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" ist vor dem BayVerfGH gescheitert. Hat die Entscheidung Signalwirkung für das Verfahren in Sachen Berliner Mietendeckel?
Im Eingangsbereich von bayerischen Dienstgebäuden ist laut einer Verwaltungsvorschrift "gut sichtbar ein Kreuz anzubringen". Der Bayerische VerfGH hat eine Popularklage dagegen nun als unzulässig abgewiesen.
Der bayerische VerfGH hat der Gesundheit und dem Leben überragende Bedeutung zugemessen. Entsprechend müssten auch partiell irreversible Grundrechtseingriffe einer Vielzahl von Personen hingenommen werden.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss die "Leitkultur" pauken. So sieht es das bayerische Integrationsgesetz seit Januar 2017 vor. Die Vorschrift verstößt – neben anderen – gegen die Landesverfassung.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss die "Leitkultur" pauken. So sieht es das bayerische Integrationsgesetz seit Januar 2017 vor. Aber ist das verfassungskonform? Der bayerische VerfGH verhandelte am Dienstag.
Der dem Volksbegehren "Stoppt den Pflegenotstand in Bayerns Krankenhäusern" zugrunde liegende Gesetzentwurf ist mit Bundesrecht unvereinbar. Es ist daher unzulässig, entschied der Bayerische VerfGH.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen Eilantrag gegen das neu gefasste Polizeiaufgabengesetz des Freistaates abgelehnt. Die deutliche Kritik konnte die Richter nicht überzeugen - ihre endgültige Entscheidung steht aber noch aus.
Nach den Grünen klagt nun auch die bayerische SPD gegen das umstrittene Polizeiaufgabengesetz. Prozessbevollmächtigter ist Prof. Mark Zöller von der Uni Trier, der dem Gesetz "ganz erhebliche Verstöße gegen die Verfassung" bescheinigt.
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Bei der Aufstellung der Wahlvorschläge in Bayern muss es keine Frauenquote geben. Einen Anspruch auf geschlechterproportionale Besetzung der Parlamente gibt es nicht, entschied der BayVerfGH.
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In Bayern wird es keine unverbindlichen Volksbefragungen geben, sie verstoßen gegen die Landesverfassung, so der dortige VerfGH. Robert Hotstegs meint, dass das Gericht damit wichtige Leitplanken für die Demokratie aufgezeigt hat.
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