Einfacher Schenkungsvertrag
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Diese Vorlage für einen Schenkungsvertrag beinhaltet die Vereinbarung einer unentgeltlich Zuwendung in bar sowie die schenkweise Abtretung einer Darlehensforderung.
Stand: 04.05.2011
Der Schenkungsvertrag – seine Inhalte und Formerfordernisse
Ein Schenkungsvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Schenkenden und einem Dritten, dem Beschenkten, der eine Schenkung besiegelt. Meist sind es persönliche Motive, die den Schenkenden zu einer Schenkung veranlassen. Je nach Volumen der Erbmasse hilft eine Schenkung zu Lebzeiten, nach dem Ableben des Erblassers Erbschaftssteuer zu sparen.
Der Schenkungsvertrag – sein Inhalt und Formerfordernisse
Der Schenkungsvertrag ist ein einseitig verpflichtender Vertrag, der nur den Schenkenden zu einer Leistung verpflichtet. Dennoch muss die Schenkung schriftlich vereinbart und das Schenkungsversprechen notariell beurkundet werden. Erfolgt eine Schenkung ohne Vertrag und ist die Schenkung bereits durch Übergabe vollzogen, ist die Schenkung auch ohne notarielle Beurkundung rechtmäßig. Anders verhält es sich bei der Schenkung von Immobilien. Hier ist ein schriftlicher Schenkungsvertrag nebst notarieller Beurkundung unentbehrlich. Darüber hinaus wird die Schenkung einer Immobilie nicht durch die Übergabe wirksam, sondern durch die Änderung des Grundbucheintrages, die den Eigentümerwechsel dokumentiert und wirksam werden lässt.
Rückgängigmachung einer Schenkung und mögliche Auflagen
Nur in Ausnahmefällen kann eine Schenkung rückgängig gemacht werden. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, wenn der Schenkende auch an seinen eigenen Schutz denkt. Dies geschieht durch eine Schenkung, die mit einer Auflage verbunden wird. Eine mögliche Auflage ist der Nießbrauch, bei dem der Schenkende das Nutzungsrecht an der verschenkten Sache behält. Dies geschieht am häufigsten beim Verschenken eines Hauses. Wird im Schenkungsvertrag Nießbrauch vereinbart, kann sich der Schenkende, obwohl er nicht mehr Eigentümer des Hauses ist, durch Nießbrauch ein lebenslanges Wohnrecht sichern. Ein Schenkungsvertrag kann nur dann rückgängig gemacht werden, wenn der Schenkende nach vollzogener Schenkung verarmt und zur Sicherung seines Lebensunterhalts auf die Schenkung angewiesen wäre.
Ausführliche Erläuterungen und Anmerkungen zu diesem Muster-Dokument finden Sie im Fingerhut Vertrags- und Formularhandbuch.