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Ja, selbstverständlich dürfen Sie unsere Artikel - und auch alle anderen LTO-Inhalte - auf Ihrer eigenen Webseite verlinken. Wir freuen uns über diese Wertschätzung.

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Einen Text in voller Länge dürfen Sie ohne Genehmigung der Redaktion nicht auf einer anderen Webseite veröffentlichen. Sie dürfen uns jedoch zitieren und dabei Überschrift plus Anreißer-Text oder einen Ausschnitt in vergleichbarer Länge übernehmen. Lesen Sie dazu auch unsere Hinweise zum Leistungsschutzrecht und zur Zitierung.

Darf ich Beiträge von LTO.de per RSS-Feed auf meiner Webseite einbinden?

Ja, Sie dürfen gerne einen unserer RSS-Feeds auf Ihrer Webseite einbinden und so Ihre Nutzer mit aktuellen Schlagzeilen aus Recht und Justiz versorgen.Über unsere Feeds liefern wir jeweils die Überschrift und den ersten Absatz unserer Artikel aus. Besucher einer Webseite, die auf eine so eingebundene Schlagzeile klicken, werden zum Volltext auf LTO.de weitergeleitet.

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