Mehrbedarfe bei Hartz IV nach SGB II

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Neben den Regelleistungen können Hartz-IV-Berechtigte in besonderen Situationen Mehrbedarfe geltend machen. Welche Höhe die Leistungen für die Mehrbedarfe haben, können Sie dieser Tabelle entnehmen.

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Stand: September 2012

Mehrbedarf Hartz 4 – seine rechtlichen Grundlagen und Fallkonstellationen

Hartz 4 wird auch Arbeitslosengeld II genannt und ist seit dem 1. Januar 2005 in Kraft. Die bis dahin geltende Sozialhilfe und die Arbeitslosenhilfe wurden zu Hartz 4 zusammengeführt. Seine gesetzliche Grundlage ist die im zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) geregelte "Grundsicherung für Arbeitssuchende".

Arbeitslosengeld II setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Dazu gehören der in § 20 SGB II normierte Regelbedarf sowie die in § 22 SGB II festgeschriebenen Leistungen für Unterkunft und Heizung. Eine weitere Komponente ist der in § 21 SGB II geregelte Mehrbedarf Hartz 4, der allerdings nur in bestimmten Fällen gewährt wird.

Der Hartz-4-Mehrbedarf und die bezugsberechtigten Personengruppen

Es gibt bestimmte Personengruppen, die einen Anspruch auf den Hartz-4-Mehrbedarf haben. Dazu gehören unter anderem Schwangere, die einen Mehrbedarf von 17 Prozent der Regelleistung haben. Auch Alleinerziehende haben einen Hartz-4-Mehrbedarf von 36 Prozent unter der Voraussetzung, dass sie ein Kind unter sieben Jahren haben oder zwei bis drei Kinder, die noch keine sechzehn Jahre alt sind. Sind diese Altersgruppen nicht betroffen, erhalten Alleinerziehende einen Mehrbedarf, der zwischen zwölf Prozent und maximal sechzig Prozent liegen kann.

Auch behinderte Menschen können den Hartz-4-Mehrbedarf beantragen, beispielsweise in Höhe von 35 Prozent, sofern sie an einer Maßnahme teilnehmen, die die Schulbildung, die Ausbildung oder das Arbeitsleben betrifft.

Auch Menschen mit chronischen Krankheiten sind anspruchsberechtigt, sofern sie sich aus medizinischen Gründen besonders und kostenintensiv ernähren müssen.

Der festgelegte Mehrbedarf sollte in angemessener Höhe sein und wird vom Fallmanager ermittelt. 

Ausführliche Erläuterungen und Anmerkungen zu diesem Muster-Dokument finden Sie im Formularbuch des Fachanwalts Sozialrecht.

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