Düsseldorfer Tabelle 2011, 2012 und 2013
Tabelle zum Kindesunterhalt als kostenloser PDF-Download
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie für die Höhe des Kindesunterhalts. Aus ihr kann abgelesen werden, wie viel Unterhalt der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, mindestens zahlen muss. Das PDF beinhaltet neben den Unterhaltsbeträgen auch die Zahlbeträge nach Verrechnung des Kindergeldes sowie für 2011/2012 die Ermittlung des Selbstbehalts.
Die Düsseldorfer Tabelle 2013 wurde im Dezember vom OLG Düsseldorf veröffentlicht. Der Kindesunterhalt hat sich dabei nicht erhöht, wohl aber der Selbstbehalt für erwerbstätige Eltern.
Die Tabelle vom 1.1.2011 ist gültig für 2011 und 2012:
Düsseldorfer Tabelle 2011 / 2012 kostenlos herunterladen
Stand: Dezember 2012
Ausführliche Erläuterungen und Anmerkungen zu diesem Muster-Dokument finden Sie in den Tabellen zum Familienrecht, 34. Auflage 2013, von Schürmann.
Düsseldorfer Tabelle – ihr Ursprung
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Richtlinie für Unterhaltszahlungen, die zwischen dem Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit dem Deutschen Familienrechtstag und anderen Oberlandesgerichten veröffentlicht wird. Das Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf ist das jüngste von insgesamt drei Oberlandesgerichten im Bundesland Nordrhein-Westfalen und Namensgeber der Unterhaltstabelle. Der Deutsche Familienrechtstag (DFGT) wurde 1977 in Brühl im Rheinland gegründet mit dem Zweck, das Familienrecht weiterzuentwickeln und interdisziplinären Erfahrungsaustausch zu praktizieren.
Die Düsseldorfer Tabelle – ihre Ziele
Ziel der vereinheitlichten Unterhaltstabelle ist, die Rechtsprechung in Bezug auf Unterhaltszahlungen gerechter zu gestalten und zu standardisieren. Sie wird ergänzt durch Unterhaltsleitlinien mit Erläuterungen der verschiedenen Oberlandesgerichte und besteht aus insgesamt vier Teilen, zu denen der Ehegattenunterhalt, der Kindesunterhalt, der Verwandtenunterhalt und die Mangelfallberechnung gehören. Die Düsseldorfer Tabelle reicht zurück in das Jahr 1962 und hat ihren Ursprung in einer Verhandlung vor der 13. Zivilkammer des OLG Düsseldorf. Damals reichte eine Mutter Beschwerde ein gegen die Ablehnung ihrer Forderung, den Kindesunterhalt aufzustocken. Der damalige Vorsitzende nahm diesen Sachverhalt zum Anlass, eine erste Version der Unterhaltstabelle zu verfassen.
Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder
Die Düsseldorfer Tabelle wird alle zwei Jahre überarbeitet, wobei die nächste Änderung Ende 2012 für das Jahr 2013 vorgenommen wird. Die Tabelle nennt beispielsweise beim Kindesunterhalt den Kindermindestunterhalt bis zum 21. Lebensjahr, den bei getrennt lebenden Eltern der Elternteil zahlen muss, in dessen Haushalt das minderjährige Kind nicht lebt. Eine wesentliche, seit dem 1. Januar 2011 geltende Änderung in der Düsseldorfer Tabelle ist die Anhebung des Selbstbehalts bei erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen von 900 auf 950 Euro, während es bei nicht erwerbstätigen Unterhaltspflichtigen bei dem bisherigen Betrag von 770 Euro blieb.