Freier-Mitarbeiter-Vertrag

Mustervertrag als kostenloser Download

Sorgen Sie gegen Scheinselbstständigkeit vor: Sie können zwischen zwei Musterverträgen wählen - je nachdem wie individuell und rechtssicher Sie das Dokument gestalten möchten.

1. Sie benötigen eine einfache Muster-Vorlage

Diese kostenlose Vorlage für den Vertrag über eine freie Mitarbeit beinhaltet die Vereinbarung der Leistungen und wie diese zu erbringen sind, das Recht des Mitarbeiters zur freien Gestaltung der Tätigkeit, Regelungen zu Vergütung und Rechnungsstellung, Verschwiegenheitspflicht, Vertragsdauer/Kündigung und Datenschutz.

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oder

2. Sie benötigen einen individuell gestalteten Vertrag

Für die Erstellung eines individuellen Vertrags beantworten Sie einfach verschiedene Fragen zum Arbeitsverhältnis und erhalten ein maßgeschneidertes Dokument zum Download. Die Vertragsgestaltung erfolgt auf SmartLaw.de, das wie die Legal Tribune Online ein Angebot von Wolters Kluwer Deutschland ist.

Vertrag individuell erstellen

Freier Mitarbeiter-Vertrag und seine Merkmale

Ein Freier-Mitarbeiter-Vertrag ist ein Vertrag für einen freien Mitarbeiter. Die Besonderheit besteht darin, dass er Aufträge für ein Unternehmen ausführt, nicht jedoch als Arbeitnehmer in das Unternehmen eingegliedert ist.

Ein Freier-Mitarbeiter-Vertrag mit Externen wird bevorzugt bei beratenden Tätigkeiten, im künstlerischen und kulturellen Bereich und zunehmend auch in technischen Berufen geschlossen. Der freie Mitarbeiter erbringt seine Leistung als Selbstständiger, weshalb er seine Sozialversicherungsbeiträge selbst tragen muss. Dem Verhältnis zwischen Auftraggeber und freier Mitarbeiter liegt meist ein Honorarvertrag, ein Dienstleistungsvertrag oder ein Werkvertrag zugrunde, wobei es auch Mischformen geben kann.

Ein Freier-Mitarbeiter-Vertrag und seine vertraglichen Bestandteile

Ein Freier-Mitarbeiter-Vertrag setzt sich aus unterschiedlichen Bestandteilen zusammen. Dazu gehören unter anderem die Nennung der beteiligten Vertragspartner sowie die Art und Beschaffenheit der zu erbringenden Leistung. Inhalt des Vertrags ist außerdem die Dauer der Zusammenarbeit unter Angabe eines Endtermins oder einer vereinbarten Laufzeit. Im Vertrag müssen außerdem die Höhe des vereinbarten Honorars, wahlweise auch die Vereinbarung von Leistungsstufen, Vorschüssen, Teilzahlungen oder einer Erfolgsprovision benannt werden.

Die freie Mitarbeit und das Problem der Scheinselbstständigkeit

Wer als freier Mitarbeiter einen Vertrag mit nur einem Unternehmen geschlossen hat und hier auf Dauer und im Wesentlichen nur für diesen Auftraggeber tätig ist, ist lediglich scheinselbstständig. Kennzeichen dieser Scheinselbstständigkeit ist, dass es sich eigentlich um eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit handelt, bei der sozialversicherungsrechtliche und lohnsteuerrechtliche Pflichten umgangen werden. Der Gesetzgeber hat hierzu eine klare Meinung und sieht es in Ausübung von Schwarzarbeit als Gesetzesverstoß an.

 

 

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