Bei einer unangemeldeten Anti-Atom-Demonstration ging er voran und wurde deswegen strafrechtlich verurteilt. Zu Recht, so das BVerfG. Als Leiter einer Spontanversammlung könne auch derjenige sanktioniert werden, der den Ablauf nur faktisch bestimmt.
Die Stadt Kassel hat sich erfolglos gegen die für Samstag angesetzte Demonstration der Partei "Die Rechte" gewehrt. Der VGH Kassel bestätigte die Entscheidung des VG Kassel, wonach das städtische Verbot der Versammlung rechtswidrig war.
Die Stadt Kassel will einen Aufzug von Rechten nach dem Mord an Regierungspräsident Walter Lübcke verhindern, doch das VG hob das Verbot nun auf. Die Polizei bereitet sich deshalb auf einen Großeinsatz vor.
Der Auftritt der sogenannten Scharia-Polizei wird wohl erneut den BGH beschäftigen. Das LG Wuppertal verurteilte in der vergangenen Woche sieben Teilnehmer zu Geldstrafen. Fast alle haben dagegen Revision eingelegt.
Trotz Verbot des spanischen Verfassungsgerichts hatte der Separatistenführer Carles Puigdemont die Unabhängikeit von Katalonien ausgerufen. Eine Beschwerde gegen das Verbot hatte vor dem EGMR keinen Erfolg.
Für den Auftritt der sogenannten Scharia-Polizei sind die Verantwortlichen nun doch noch zu Geldstrafen verurteilt worden. Das LG Wuppertal kam zu dem Ergebnis, dass von den Warnwesten eine "einschüchternde Wirkung" ausgegangen sei.
Vom Brokdorf-Beschluss bis zu den Fridays-for-Future-Protesten: Die Versammlungsfreiheit als eines der konstituierenden Grundrechte ist stets aktuell, zeigt Mathias Hong – und nicht grundlos als unbequemes Grundrecht gedacht.
Auch an diesem Freitag werden weltweit Schüler gegen den Klimawandel demonstrieren. Die Nerven liegen blank, in NRW gehen Gerüchte von Denunziationen um. Juristisch geht es um Grundrechtskollisionen - und um Sanktionen gegen die Schüler.