
Da die Nutzung der elektronischen Patientenakte freiwillig ist, könnten Versicherte selbst über die damit einhergehende Datenverarbeitung entscheiden. Für eine Verfassungsbeschwerde fehle es bereits an der Zulässigkeit, so das BVerfG.
Mehr lesenDa die Nutzung der elektronischen Patientenakte freiwillig ist, könnten Versicherte selbst über die damit einhergehende Datenverarbeitung entscheiden. Für eine Verfassungsbeschwerde fehle es bereits an der Zulässigkeit, so das BVerfG.
Mehr lesenWegen Datenschutzbedenken haben zwei Versicherte verlangt, anstelle der elektronischen Gesundheitskarte ihrer Krankenkasse eine Papieralternative nutzen zu dürfen. Das BSG erteilte ihnen eine Abfuhr.
Mehr lesenEine stark übergewichtige Frau wollte sich nach einer Schlauchmagen-Operation zusätzlich die Oberarme straffen lassen. Die Krankenkasse lehnte die Kostenübernahme dafür ab, kam damit vorm LSG aber nicht durch.
Mehr lesenEin Mann mit Penisverkrümmung wollte sich operieren lassen, die Krankenkasse sollte zahlen - doch das ist nicht vorgesehen. Einen besonderen Ausnahmefall, der die Kostenübernahme rechtfertigt, vermochte das LSG auch nicht zu erkennen.
Mehr lesenWill sich ein EU-Bürger in einem anderen Mitgliedstaat behandeln lassen, muss eine Vorabgenehmigung vorliegen, damit die Kosten übernommen werden. Wann gezahlt werden muss, auch wenn die Genehmigung fehlt, hat den EuGH beschäftigt.
Mehr lesenHeilpraktiker, Ginseng-Extrakt und Feldenkrais-Therapie: Die einen schwören auf alternative Medizin, die anderen halten sie für unwissenschaftlich. Das LSG Celle entschied nun, dass sie Selbstzahlern vorbehalten bleibt.
Mehr lesenRöntgenbilder, Impfungen, etc.: Eigene Gesundheitsdaten sollen Patienten bald auch digital parat haben können. Ein amtliches Gütesiegel für Datenschutz gibt es für die neue Anwendung aber nicht - im Gegenteil.
Mehr lesenEin 80-Jähriger hatte keine Lust auf einen großen und schweren Elektrorollstuhl und schaffte sich stattdessen einen Elektroroller an. Die Erstattung der Kosten lehnte die Krankenkasse aber ab - zu Recht, so das LSG in Celle.
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