Gesetzliche und private Krankenversicherungen starten eine gemeinsame elektronische Gesundheitsakte. Im europaweiten Vergabeverfahren für das Projekt hat sich das Startup Vivy, rechtlich beraten von Baker McKenzie, durchgesetzt.
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Krankenkassen müssen die Kosten für einen Dolmetscher, der bei Arztbesuchen unterstützt, nicht übernehmen. Es gebe keine Anspruchsgrundlage und auch keine planwidrige Regelungslücke, entschied das LSG Celle.
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Eine gehbehinderte blinde Frau könne einen Blindenhund weder richtig nutzen noch halten, so die Krankenkasse - und verweigerte ihr die Bewilligung eines solchen. Zu Unrecht, so das LSG nach einem Praxistest im Gerichtsgebäude.
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Nach ihrer massiven Gewichtsabnahme wollten zwei Frauen eine Gewebestraffung am Bauch vornehmen lassen. Die Krankenkasse lehnte eine Kostenübernahme ab - allerdings zu spät. Nun muss sie zahlen, so das BSG.
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Weil kein Arzt ihren eingewachsenen Zehennagel richten wollte, wandte sich eine Frau an einen Podologen. Die Kosten dafür wollte die Krankenkasse nicht erstatten. Muss sie aber, entschied nun das LSG Berlin-Brandenburg.
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Die Kasse muss die Kosten für die Cannabisbehandlung eines Schwerkranken nicht tragen: Aus den ärztlichen Unterlagen müsse nämlich zunächst klar hervorgehen, dass andere Behandlungsmethoden nichts gebracht haben, so das SG Düsseldorf.
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Trotz einer Gesetzesänderung können Krankenkassen bestehende Exklusivverträge über die Lieferung von Grippeimpfstoffen mit der Pharmaindustrie nicht wirksam kündigen. Das neue Recht gelte nicht für alte Verträge, entschieden die Richter.
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Ihre Peiniger tätowierten einer Zwangsprostituierten eine Art "Besitzstempel" auf den Hals. Die Krankenkasse wollte die Entfernung zunächst nicht zahlen. Muss sie aber, sagt das SG Düsseldorf.
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