Der Verein Reporter ohne Grenzen befürchtet, dass der BND seine Kommunikation mittels Quellen-TKÜ überwachen wird. Eine vorbeugende Klage dagegen hielt das BVerwG für unzulässig. Eine Überwachung zeichne sich nicht hinreichend konkret ab.
Davies kritisierte die Journalistin Krone-Schmalz wegen Falschaussagen und Kreml-Nähe, die reagierte mit einer Abmahnung. Vor Gericht erklärte man den Streit nun für erledigt, Krone-Schmalz trägt die Kosten.
Der BND setzt auf Journalisten als Informanten - womöglich entgegen einer Weisung des Kanzleramts. Der Deutsche Journalistenverband spricht von einem Skandal, die Linke will das Thema im Kontrollgremium des Bundestages zur Sprache bringen.
Rund ein Dutzend studentische Law Journals gibt es an deutschen Unis derzeit. Die Mitarbeit dort bietet eine gute Gelegenheit für Jurastudierende, Einsicht in interessante Themen zu bekommen und journalistische Aufgaben kennenzulernen.
Ein Journalist fotografierte einen vermeintlich an Ebola erkrankten Mann in einem Krankenhaus und schickte das Foto unverpixelt an eine Redaktion. Das LG Aachen sprach den Mann dennoch vom Vorwurf der rechtswidrigen Bildnisverbreitung frei.
Die AfD hatte sich vergeblich gegen die Praxis des BVerfG gewandt, Pressemittteilungen zu eigenen Urteilen bereits vor Urteilsverkündung an Journalisten herauszugeben. Der VGH Baden-Württemberg bestätigte nun die Ansicht des VG Karlsruhe.
Von der "Reichsbürger-Razzia" konnten viele Medien "perfekte" Bilder liefern, denn offenbar waren sie durch staatliche Stellen vorab über Ermittlungsschritte informiert. Für Christian Conrad ist so ein Vorgehen klar rechtswidrig.
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages bezweifelt, ob die Informationspraxis des BVerfG gegenüber Medien dem Gleichbehandlungsgebot im publizistischen Wettbewerb genügt. Hintergrund sind Vorabinfos nur an Journalisten eines Vereins.