Nach Niedersachsen heißt es nun auch in Hamburg: Die pauschale Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer ist rechtswidrig. Wieder ging es um einen Rückkehrer aus Schweden.
Das OVG in Niedersachsen hat eine Quarantänepflicht für Rückkehrer aus dem Ausland außer Vollzug gesetzt. Mehrere Länder und auch der Bundesinnenminister fordern nun eine Aufhebung der pauschalen 14-Tage-Regelung.
Auch das OVG Bremen hält die Maskenpflicht nicht für einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff. Außerdem bleiben die Fitnessstudios in der Hansestadt weiter geschlossen, entschied das Gericht am Dienstag.
Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Nahverkehr und beim Einkaufen bleibt in Berlin vorerst bestehen. Gegenwärtig stelle sie keinen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff dar und sei gerechtfertigt, so das VG.
Erfolg für einen Rechtsanwalt und Besitzer einer Ferienimmobile: Er muss bei der Rückkehr nach Niedersachsen nicht in Quarantäne. Das OVG hielt den entsprechenden Paragrafen in der Corona-Verordnung für unwirksam. Mit deutschlandweiten Folgen?
Restaurants dürfen in vielen Bundesländern öffnen, wenn sie die Kontaktdaten ihrer Gäste aufnehmen. Mancherorts herrscht aber Unklarheit, denn die Corona-Regeln sind unterschiedlich formuliert.
Wer ein Fahrzeug über 3,5 Tonnen steuern will, braucht eine Fahrerlaubnis der Klasse C1. Dafür muss man eine bestimmte Sehkraft haben. Von diesem Kriterium gibt es nach Ansicht des VG auch für Rettungssanitäter keine Ausnahme.
Im Kreis Coesfeld musste ein großer Fleischbetrieb zu Recht schließen, bestätigte das VG Münster am Wochenende. Unter anderem wegen "unzureichender Vorsichtsmaßnahmen" in der Fabrik gebe es keine andere Option.