Die EU will schnell einen Impfstoff gegen das Coronavirus finden. Dafür hat der Rat nun eine Verordnung verabschiedet, wonach klinische Versuche ausnahmsweise auch ohne vorherige Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden können.
Der Freistaat hat viele Maßnahmen zum Infektionsschutz längst gelockert. Doch die Coronakrise beschäftigt die Bayerischen Gerichte weiter. Im Fokus steht die Frage, welche geltenden Einschränkungen momentan verhältnismäßig sind.
Auch die Bürger im Kreis Gütersloh dürfen sich wieder an den Corona-Lockerungen erfreuen: Die weitreichenden Beschränkungen für den ganze Kreis seien nicht mehr verhältnismäßig, urteilten die Richter am OVG in Münster.
Das heimlich von einer Mitarbeiterin gedrehte Video aus der Kantine des Schlachtbetriebs Tönnies hat für Aufruhr gesorgt. Durfte der Frau deswegen gekündigt werden? Alexander Willemsen über eine arbeitsrechtliche Gratwanderung.
Nach einer Entscheidung des VG Gelsenkirchen vom Mai durften dort Massage-Salons, die erotische Tantra-Massagen anbieten, wieder öffnen. In Düsseldorf beurteilte man die Situation nun anders und gewährte dem Infektionsschutz Vorrang.
Plötzlich sind Museen und Schwimmbäder wieder zu und man darf kaum Menschen treffen – so sieht es im Kreis Gütersloh aus, während im Rest von Deutschland immer mehr Lockerungen kommen. Das ist aber gerechtfertigt, so das OVG NRW.
Um eine Krankheit zu behandeln, verschrieb ein Arzt einer Frau die Pille. Irgendwann wollte das Land aber nichts mehr dazu zahlen, da die Pille ein Faktor "allgemeiner Lebenshaltung" sei. So geht es aber nicht, entschied das BVerwG.
Die StA München I wird kein Ermittlungsverfahren gegen Spieler des FC Bayern München führen. Nach Veröffentlichung eines Trainingsfotos waren dort zahleiche Anzeigen wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Corona-Regeln eingegangen.