Wegen Verstoßes gegen Abstandsregeln angezeigt: Ermitt­lungs­ver­fahren gegen Bayern-Spieler ein­ge­s­tellt

17.06.2020

Die StA München I wird kein Ermittlungsverfahren gegen Spieler des FC Bayern München führen. Nach Veröffentlichung eines Trainingsfotos waren dort zahleiche Anzeigen wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Corona-Regeln eingegangen.

Bei der Staatsanwaltschaft (StA) München I sind aus ganz Deutschland zahlreiche Anzeigen gegen zwei Spieler des FC Bayern München wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Corona-Beschränkungen eingegangen. "Wir haben aus dem ganzen Bundesgebiet Anzeigen erhalten", sagte der Leiter der Behörde, Hans Kornprobst, am Mittwoch. Es handle sich um eine zweistellige Zahl. Hintergrund sei ein "Trainingsfoto, bei dem sich zwei Spieler relativ nahe gekommen sind". Der eine sei auf den Rücken des anderen gesprungen.

Warum sich so viele Menschen bemüßigt gefühlt hätten, sich deswegen an die Behörden zu wenden, wisse er nicht. Erfolg hatten die Anzeigen in jedem Fall nicht: Alle Verfahren wurden eingestellt, wie Kornprobst sagte. "Das erfüllt auf jeden Fall keinen Straftatbestand." Ein Verstoß gegen Abstandsregeln sei in der Regel eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Ob es sich hier aber überhaupt um eine solche handle, sei fraglich. Möglicherweise sei ein gewisser Körperkontakt im Fußballtraining behördlich genehmigt.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Wegen Verstoßes gegen Abstandsregeln angezeigt: Ermittlungsverfahren gegen Bayern-Spieler eingestellt . In: Legal Tribune Online, 17.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41928/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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