Im Streit zwischen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und Vodafone Kabel Deutschland sowie Unitymedia um Einspeiseentgelte war der Bayerische Rundfunk, vertreten durch Loschelder, vor dem BayVGH erfolgreich.
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Noerr hat für das ZDF einen formellen Sieg errungen: Unitymedia habeeinen teilweise unzulässigen Rechtsweg beschritten und im Übrigen unzulässige Anträge, entschied das VG Mainz.
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Kabelnetzbetreiber sind zwar verpflichtet, Programme des öffentlichen Rundfunks auszustrahlen – einen Anspruch auf Bezahlung haben sie aber nicht ohne Weiteres. Ob sie in Zukunft komplett leer ausgehen, ist nach einem Urteil des BGH offen.
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Im Streit mit öffentlich-rechtlichen Sendern hat Kabel Deutschland erneut eine Niederlage kassiert. Auch vor dem LG Berlin blieb am Dienstag eine Klage des Netzbetreibers wegen der sogenannten Einspeise-Entgelte ohne Erfolg.