Plötzlich ging es schnell: Nachdem die Bundesregierung das Streitthema VDS recht kurzfristig auf die Tagesordnung setzte, beschloss der Bundestag am Freitag das neue Gesetz. Es wird wohl bald in Karlsruhe und Luxemburg landen.
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Wenn BVerfG, EuGH, wissenschaftlicher Dienst des Bundestags und EU-Kommission die Vorratsdatenspeicherung für rechtswidrig hielten, hätte der Rechtsausschuss sie am Mittwoch ja nicht abgenickt. Es muss also irgendwie anders gewesen sein.
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Nachdem der EuGH die Safe-Harbor-Grundsätze für unwirksam erklärte, übermitteln viele Unternehmen Daten ohne Rechtsgrundlage in die USA. Julia Dönch erklärt im Interview, wann das gefährlich wird und was Unternehmen nun tun sollten.
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Seit den Enthüllungen durch Edward Snowden ist bekannt, in welchem Ausmaß US-Geheimdienste auf Nutzerdaten zugreifen. Das hat den Angriff auf das Safe-Harbor-Abkommen getragen, doch zu lasch und wirkungslos war es bereits zuvor.
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Der EuGH entscheidet am Dienstag über den Antrag des Generalanwalts, keine Datenübermittlungen in die USA mehr auf Grundlage des Safe-Harbor-Abkommens zuzulassen. Die Hintergründe und mögliche Auswirkungen erläutert Sylle Schreyer-Bestmann.
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Werden personenbezogene Daten zwecks Verarbeitung zwischen zwei Verwaltungsbehörden eines Mitgliedstaats übermittelt, müssen die betroffenen Personen zuvor davon unterrichtet werden, entschied der EuGH.
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Für Yves Bot sind unter Safe Harbor zertifizierte US-Unternehmen kein sicherer Hafen für Daten. Eine Entscheidung im Sinne von Kläger Max Schrems. Aber nicht Facebook verletzt Rechte, erklärt Carlo Piltz. Und fragt sich: Was wäre ohne Safe Harbor?
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Hans-Georg Maaßen hat seine Entscheidung verteidigt, nach den Veröffentlichungen von vertraulichen Dokumenten bei Netzpolitik.org Anzeige zu erstatten. Der BfV-Präsident kritisierte am Mittwoch im Rechtsausschuss eine "Umwertung der Werte".
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