Die Abgasaffäre kostet VW Milliarden. Nun wird die Forderung laut, der Aufsichtsrat solle Schadensersatz vom Vorstand einfordern. Doch so lang dessen Verantwortung nicht geklärt ist, kann eine Klage zum Bumerang werden, meint Tobias de Raet.
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Als erstes Gericht hat das LG München I der Klage eines Mannes stattgegeben, der sich nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals vom Kauf seines Fahrzeugs lösen wollte. Der Mann sei getäuscht worden – und der Mangel noch immer nicht behoben.Artikel lesen
Drei Jahre hat das Jobcenter die Unterhaltskosten eines Mannes übernommen, der in einem Pritschenwagen wohnte. Dann fand es heraus, was ein Pritschenwagen eigentlich ist und zahlte nicht mehr. Zu Recht, entschied das LSG in Stuttgart.
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Das OLG Stuttgart hat zur umstrittenen Problematik von Beweisverwertungsverboten von Dashcam-Aufnahmen entschieden. Jedenfalls in einem Bußgeldverfahren wegen schwerer Verkehrsordnungswidrigkeiten hält es die Verwertung eines Videos für zulässig.
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Das BVerwG hat mehrfache Klagen gegen den Tunnel für die Autobahn 20 zurückgewiesen. Der Planungsfehler beim Gewässerschutz sei heilbar. Zudem erkenne man keine weiteren Gründe gegen das Vorhaben.
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Um die Entwicklung auf dem Markt für Elektrofahrzeuge zu beschleunigen, will die Bundesregierung eine Milliarde Euro investieren, Käufer sollen unter anderem Prämien erhalten. Die Maßnahmen sollen bereits im Mai beginnen.
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Wie David gegen Goliath werden sich viele Autofahrer fühlen, die im Abgas-Skandal Ansprüche gegen den VW-Konzern durchsetzen wollen. Die Verbraucherschutzminister fordern, Klagerechte zu erweitern.
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Das BVerwG hat konkretisiert, wann und unter welchen Umständen Autofahrer Verkehrsschilder im ruhenden Verkehr zur Kenntnis nehmen müssen. Eine anlasslose Nachschaupflicht besteht nach einem Urteil vom Mittwoch nicht.
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