Den Prospekt mit Informationen über sein Investment will ein Anleger nicht haben – er sei "zu dick und zu schwer" und nur "Papierkram". Die Bank muss aber trotzdem über die Risiken aufklären, entschied der BGH.
Nachdem Insolvenzverwalter Michael Jaffé den Gläubigern des Containervertriebs P&R eröffnen musste, dass die Insolvenzmasse derzeit nahezu Null ist, prüfen Investoren Haftungsansprüche gegen Banken und Finanzberater, berichtet Robert Peres.
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Mit Anteilen an einem umstrittenen und riskanten Fonds verliert der Drogerie-Unternehmer Müller Millionen - und will das Geld von der Bank zurück. Die habe ihn falsch beraten, klagt er. Das OLG Stuttgart gibt ihm recht.
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Der selbst ernannte "König von Deutschland" darf die Untersuchungshaft verlassen – vorerst. Seine Verurteilung wegen Untreue und sein Haftbefehl wurden bis zur erneuten Entscheidung des LG Halle aufgehoben.
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Wurde der Drogerieketten-Inhaber Erwin Müller von der Schweizer Bank Sarasin bei einer Millionen-Investition falsch beraten? Das Geldhaus bestreitet alle Vorwürfe. Nach einer gescheiterten Einigung muss nun das LG Ulm entscheiden.
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Weil er mit unerlaubten Bankgeschäften rund 1,5 Millionen Euro veruntreute, muss der selbsternannte "König von Deutschland" nun hinter Gitter. Für das erkennende Gericht hatte der Reichsbürger erwartungsgemäß wenig übrig.
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Eigentlich sollten Verbraucher europaweit ab 2017 mit Informationsblättern über die Risiken von Anlageprodukten aufgeklärt werden. Die Kommission hat deren Einführung nun aber um ein Jahr verschoben.
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Der Gesetzentwurf ist nach Ansicht der BRAK entegegen seinem selbst erklärte Ziel nicht geeignet, den Anlegerschutz beim Widerruf der Börsenzulassung zu verbessern.
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