
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit für Männer und Frauen ist ein Grundrecht. Doch klagen kann nur, wer weiß, was die Kollegen verdienen. Wie man das erfährt und wie die Frauen sich vor Sanktionen schützen können, erklärt Nora Markard.
Mehr lesenGleicher Lohn für gleiche Arbeit für Männer und Frauen ist ein Grundrecht. Doch klagen kann nur, wer weiß, was die Kollegen verdienen. Wie man das erfährt und wie die Frauen sich vor Sanktionen schützen können, erklärt Nora Markard.
Mehr lesenWeil ihre Sparkasse in Formularen keine weibliche Anrede verwendete, fühlte sich eine Kundin als Frau nicht wahrgenommen. Letztlich zog sie vor das BVerfG, das ihre Verfassungsbeschwerde aber nicht zur Entscheidung annahm.
Mehr lesenSeine jüngere Partnerin wäre bestimmt nicht mit ihm zusammen, wenn er wie ihr Vater aussähe, findet ein Münchner Partygänger älteren Semesters. Türsteher und Justiz beeindruckte dieses Argument bislang wenig. Nun muss der BGH entscheiden.
Mehr lesenEin italienischer Anwalt hatte im Radio verkündet, keine homosexuellen Bewerber in seiner Kanzlei einzustellen. Auch ohne konkrete Geschädigte führt dies zu einer Diskriminerung, die eine Vereinigung rügen kann. Dies hat der EuGH klargestellt.
Mehr lesenDas OLG Köln hätte einen schwerbehinderten Bewerber zum Vorstellungsgespräch einladen müssen. Dass man die Email mit der Bewerbung schlicht übersehen habe, sei keine Entschuldigung, so das BAG.
Mehr lesenIn vielen Unternehmen und Verwaltungen werden Elternzeitrückkehrer wie Neueinstellungen behandelt und ihnen der Anspruch auf den früheren Arbeitsplatz verweigert. Häufig ist eine solche Weisung unwirksam, meint Dietlinde-Bettina Peters.
Mehr lesenDie männlichen Kollegen verdienen zwar mehr, aber das hat ja Gründe, also ist es keine Diskriminierung, entschied das LAG Niedersachsen. Das EntgTranspG ist als Mittel also gut, nur lässt es sich nicht durchsetzen, meint Kathrin Bürger.
Mehr lesenEine bayerische Waldorfschule suchte ausdrücklich eine Sportlehrerin, um Mädchen in der Oberstufe zu unterrichten. Einen männlichen Bewerber lehnte die Schule ab. Zu Unrecht, so das BAG – auch ein Sportlehrer könne Mädchen unterrichten.
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