Das BVerfG hat den Richtervorbehalt bei der Entnahme von Blutproben gestärkt. Da der Gesetzgeber die Anordnung der Blutentnahme grundsätzlich dem Richter anvertraut hat, ist eine im Einzelfall durch die Ermittlungsbehörden wegen "Gefahr im Verzug"...
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Früher erschien sie fast als selbstverständliche Anordnungskompetenz der Polizei: Die Blutentnahme beim alkoholisierten Fahrzeugführer. Das BVerfG hat jedoch klargestellt, dass in der Regel nur ein Richter diese anordnen darf. Nun ist die genaue...
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