Die Maskenpflicht ist Alltag geworden. Nun sinken die Inzidenzwerte und die Debatte entbrennt: Braucht Deutschland die Maskenpflicht noch, insbesondere im Freien? Einige Bundesländer haben in ihren Verordnungen bereits gelockert.
Die Kompetenzfrage nach dem AG-Weimar-Beschluss: Gefährdet die Maskenpflicht das Kindeswohl, sodass die Familiengerichte zuständig sind? Das VG Münster hält sich jedenfalls für unzuständig - und hat nun das BVerwG angerufen.
Das OLG Oldenburg hat den Wunsch einer Mutter nach strafrechtlicher Ahndung eines Corona-Schnelltest zurückgewiesen. Das Attest einer Ärztin, wonach ihr Kind durch die Tests traumatisiert sei, hielt das Gericht für "mehr als fraglich".
Das OLG Jena hat den Beschluss eines Familienrichters in Weimar wegen Verfahrensfehlern aufgehoben. Der Richter hatte angestrebt, für alle Schüler an zwei Schulen die Maskenpflicht aufzuheben.
Wechsel- oder Distanzunterricht plus Testpflicht: Die Coronakrise ist für Kinder, Jugendliche und Familien eine enorme Belastung. Die strikten Regeln aber bleiben in Bayern in Kraft - auch wegen der hohen Corona-Zahlen.
Weil die entsprechende Regelung zu unbestimmt sei, hat das OVG die in Bremen geltende Maskenpflicht an Grundschulen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Testpflicht habe jedoch Bestand.
Das VG findet deutliche Worte zum aufsehenerregenden Beschluss des Familienrichters vom örtlichen AG: Es handele sich um einen "ausbrechenden Rechtsakt". Die Maskenpflicht und andere Schutzmaßnahmen für Schüler haben laut VG Bestand.
Das Bildungsministerium in Erfurt hat Beschwerde gegen den umstrittenen Beschluss des Weimarer Familienrichters eingelegt. Und der Staatsanwaltschaft liegen drei Strafanzeigen vor. Derweil hat ein anderes AG ähnlich entschieden.