OVG Bremen zu Corona-Maßnahmen an Grundschulen: Mas­kenpf­licht gekippt, Testpf­licht bestä­tigt

21.04.2021

Weil die entsprechende Regelung zu unbestimmt sei, hat das OVG die in Bremen geltende Maskenpflicht an Grundschulen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Testpflicht habe jedoch Bestand.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen hat die bei einem Inzidenzwert von 100 geltende Maskenpflicht für Grundschüler vorläufig außer Vollzug gesetzt. Die Regelung, ab wann diese Pflicht gelte, sei zu unbestimmt. Es sei für Grundschüler und Eltern nicht feststellbar, wann die Voraussetzung erfüllt sei, befand das Gericht in einer Entscheidung über einen Eilantrag. Dies lasse sich auch nicht durch Auslegung ermitteln (Beschl. v. 20.04.21, Az. 1 B 178/21).

Die Außervollzugsetzung gelte nicht nur für die Antragsteller, sondern sei allgemeinverbindlich. Zugleich wies das OVG am Mittwoch darauf hin, dass die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung grundsätzlich auch für Grundschüler eine "geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahme" sei, im Schulbetrieb das Infektionsschutzgeschehen zu reduzieren und zu kontrollieren. 

Präsenzunterricht weiterhin nur mit negativem Test

Dies hatte gestern das VG Weimar ebenfalls so gesehen, die Maskenpflicht aber bestätigt. Damit hat es einem Kollegen vom AG Weimar Contra gegeben. Dieser hatte in einem umstrittenen Beschluss die Maskenpflicht an Grundschulen im Alleingang ausgehebelt.

In einer zweiten Entscheidung bestätigte das OVG Bremen die Regelung, dass eine Teilnahme am Präsenzunterricht nur bei Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich ist. Zugrunde lag auch hier ein Eilantrag. Aus Sicht der Antragsteller greift die Testpflicht schwer in die Grundrechte der Schüler ein. Es drohe zudem ein Verletzungsrisiko.

Das Gericht argumentierte dagegen, selbst bei der Annahme, dass die Testung in die körperliche Unversehrtheit der Schüler eingreife, sei der Eingriff bei der zu unterstellenden sachgemäßen Anwendung als gering anzusehen (Beschl. v. 20.04.21, Az. 1 B 180/21).

Beide Beschlüsse sind unanfechtbar.

dpa/pdi/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

OVG Bremen zu Corona-Maßnahmen an Grundschulen: Maskenpflicht gekippt, Testpflicht bestätigt . In: Legal Tribune Online, 21.04.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44777/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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