Unter verfeindeten Rappern ist es üblich, sich in Songs gegenseitig zu beleidigen. Passagen eines Diss-Tracks von Fler hat das LG nun verboten. Der Berliner hatte nicht nur gegen Bushido, sondern auch gegen dessen Kindern ausgeteilt.
Mehr als 100 Textstellen aus dem Buch "Vermächtnis - Die Kohl-Protokolle" sind bereits verboten. Die Witwe des Altkanzlers hat nun erfolgreich die Verbreitung weiterer Passagen durch den Autor Heribert Schwan untersagen lassen.
25.000 Euro sollten für ein Ritual bei einer Schamanin gezahlt werden. Das OLG München bewertet den Vertrag jedoch als sittenwidrig und rät zu einem Vergleich.
Das AG Augsburg wird deutlich: "Schlichtweg nicht hinnehmbar" sei die von einem Vermieter per Inserat betriebene "offene Benachteiligung von Ausländern". Ein aus Afrika stammender Mietinteressent soll eine Entschädigung bekommen.
Auch auf dem Land hier ist man nicht vor jeglicher Ruhestörung gefeit: Gackernde Hühner und ein krähender Hahn können laut LG Koblenz ortsüblich sein. Eine Frau muss diese "unerträgliche Lärmbelästigung" daher hinnehmen.
Die Ärztebewertungsplattform Jameda muss eine weitere Niederlage vor Gericht einstecken. Auch das LG München I findet, dass Jameda die Rolle des "neutralen Informationsmittlers" verlässt und zahlenden Ärzten "verdeckte Vorteile" gewährt.
Am Frankfurter Rathaus hängt ein Schild mit der Aufschrift "Respekt! Kein Platz für Rassismus". Die AfD sieht darin einen Verstoß gegen die Grundsätze der staatlichen Neutralität und verlangt, das Schild abzuhängen.
Und wenn der Schaden noch so fachmännisch repariert worden ist: Ein Unfallwagen bleibt ein Unfallwagen. Das bedeutet aber nicht, dass ein Pferd mit einer ausgeheilten Verletzung für immer ein "Unfallpferd" bleibt, entschied der BGH.