LG München I zu den Rappern Bushido und Fler: Bei Kin­dern hört das Dissen auf

11.12.2019

Unter verfeindeten Rappern ist es üblich, sich in Songs gegenseitig zu beleidigen. Passagen eines Diss-Tracks von Fler hat das LG nun verboten. Der Berliner hatte nicht nur gegen Bushido, sondern auch gegen dessen Kindern ausgeteilt.

Es ist die jüngste Episode im Dauerstreit zwischen Bushido und Fler – ausgetragen dieses Mal nicht in Ihren Songs, sondern im Zivilprozess. Doch auch dort standen Liedzeilen im Mittelpunkt: Fler muss den Text seines Songs "Noname" ändern, in dem er gegen Bushidos Frau und die gemeinsamen Kinder des Paares austeilt, so die Entscheidung des Landgerichts (LG) München I am Mittwoch (Urt. v. 11.12.2019, 25 O 16530/19). 

Hintergrund ist ein seit Jahren andauernder Streit zwischen den beiden Rappern, der szeneüblich über Songtexte ausgetragen wird, in denen sie sich gegenseitig beleidigen. Zuletzt rappte Bushido in einem sogenannten Diss-Track mit dem Titel "Renegade" über Fler, dieser habe eine "Karotte in seinem Rektum" stecken - worauf dieser mit dem nun streitgegenständlichen Song "Noname" reagierte, den er nach der Gerichtsentscheidung nun ändern muss.

Das Münchner Gericht untersagte dem Berliner Rapper, der mit bürgerlichen Namen Patrick Losensky heißt, weiter zu behaupten, Bushido sei nicht der Vater der vier gemeinsamen Kinder mit seiner Frau Anna-Maria Ferchichi. Auch dass stattdessen der gesamte Kader des SV Werder Bremen als Vater in Betracht komme, darf er nicht weiter rappen.

LG: Bushidos Kinder können sich nicht wehren

Die Kinder der Ferchichis - der älteste gemeinsame Sohn ist sieben Jahre alt - hätten mit dem Disput laut Gericht nämlich nichts zu tun, sie könnten sich nicht wehren und seien durch "Noname" in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt.

Damit hatte der Antrag im einstweiligen Rechtsschutzverfahren allerdings nur teilweise Erfolg. Weitere Textpassagen untersagte die 25. Zivilkammer nämlich nicht. Die Zeilen "Bist du wieder raffiniert, schaffst du wieder mal dein Comeback, dann reiß dir endlich mal den Arsch auf, die Spielerfrau will diesen Bankscheck" beispielsweise müssten Bushido und seine Frau auch als beleidigende und unwahre Textpassagen hinnehmen. Anna-Maria Ferchichi hat sich nämlich nach Auffassung des Gerichts auf der Online-Plattform Instagram in den Streit eingemischt und ihrerseits Fler beschimpft. Im Rahmen dieser Abwägung überwiege deswegen die Kunstfreiheit des attackierenden Rappers Fler.

Das persönliche Erscheinen der Parteien hatte das Münchener LG nicht angeordnet. Deswegen standen sich nur die Anwälte der Kontrahenten gegenüber. Der bislang nur im Internet veröffentlichte Track "Noname" müsse nun offline genommen und die untersagten Textstellen abgeändert werden, sagte Flers Rechtsanwalt Christian-Oliver Moser. Ferchichis Anwältin Eva Frauenschuh erklärte, sie wolle eine Berufung gegen die Entscheidung prüfen.

mgö/LTO-Redaktion

Mit Materialien der dpa

Zitiervorschlag

LG München I zu den Rappern Bushido und Fler: Bei Kindern hört das Dissen auf . In: Legal Tribune Online, 11.12.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/39191/ (abgerufen am: 27.03.2024 )

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