Cyber-Angriffe kommen beinahe täglich vor, diese Woche erst traf es ein großes westdeutsches Unternehmen. Bislang schützen davor nur wenige Gesetze, doch es gibt Pläne für weitere Regelungen. Florian Schneider mit einem Überblick.
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Volksverhetzer im Ausland sollen künftig nach deutschem Strafrecht verfolgt werden. Wie das Bundesjustizministerium auf LTO-Anfrage bestätigte, arbeite das Ministerium "mit Nachdruck" an einer entsprechenden Präzisierung im StGB.
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Der frühere Arzt der Colonia-Dignidad-Sekte in Chile, Hartmut Hopp, muss nichts ins Gefängnis. Das chilenische Strafurteil gegen ihn wegen Beihilfe zum Kindesmissbrauch sei nicht vollstreckbar, befand das OLG Düsseldorf.
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Ein Tierschützer drang in einen Stall ein, weil er die dort vermuteten tierschutzwidrigen Umstände für die Medien filmen wollte. So einfach könne der Hausfriedensbruch aber nicht gerechtfertigt werden, meint das OLG Stuttgart.
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Wer als Richter an einem Amtsgericht sitzt, erlebt mitunter Dinge, die man sich nicht ausdenken kann. Dazu zählt sicherlich auch der Fall eines 34-Jährigen, der sich mit einer Pistole ein Wattestäbchen in den Kopf schoss.
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Vorgaben für die Strafhöhe wie die amerikanischen "sentencing guidelines"? Johannes Kaspar schlägt stattdessen unverbindliche Leitlinien auf empirischer Grundlage vor, um Transparenz und Plausibilität von Strafentscheidungen zu erhöhen.
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Am Montag beginnt der Strafprozess gegen den früheren Regensburger Bürgermeister Joachim Wolbergs (SPD). Spannende Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Annahme von Spendengeldern müssen geklärt werden. Eine Einordnung von Michael Kubiciel.
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Ein Mann flieht mit seinem Auto vor der Polizei und verletzte eine Mutter mit Tochter schwer. Für das LG Berlin ist klar: Eventualvorsatz, Mordversuch, 13 Jahre Haft. Der BGH hatte in einem ähnlichen Raserfall das LG in die Schranken verwiesen.
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