Ein neues Radgesetz sollte in Bayern für besser ausgebaute Radwege sorgen. Knapp 30.000 Menschen unterzeichneten ein entsprechendes Volksbegehren. Nun stellt sich jedoch der BayVerfGH in die Quere: das Volksbegehren sei unzulässig.
Laut Menschenrechtsinstitut will die AfD die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen und die Menschenwürde abschaffen. Die Voraussetzungen für ein Parteiverbot seien erfüllt. Abgeordnete warnen indes vor einem Verfahren.
Mit seiner Entscheidung, einen rechtsextremen Bewerber zum Referendariat zuzulassen, hat der VerfGH Sachsen gegen Bundesrecht verstoßen, meint Klaus F. Gärditz. Die schludrige Begründung schade den Landesverfassungsgerichten insgesamt.
Ist das Filmen von Polizeieinsätzen zum Zweck der Dokumentation strafbar? Nein, meint Daniel Zühlke. Und statt dagegen vorzugehen, sollte die Polizei eher durch transparentes Handeln verlorenes Vertrauen wiederherstellen.
Nach mehreren erfolgreichen Verfahren muss Verdi beim OVG NRW nun eine Niederlage hinnehmen: Bibliotheken dürfen auch an Sonntagen öffnen, da sie vordergründig als kulturelle Orte genutzt würden, so das Gericht.
In Sachsen darf ein Rechtsextremer ins Referendariat, obwohl das Land dagegen Gesetze verschärft hat. Der Verfassungsgerichtshof hat den Weg frei gemacht, ein VG folgt zähneknirschend. Warum scheint die Justiz so hilflos?
Mit einer Besoldung, die sich nur an den verfassungsrechtlichen Minimalanforderungen orientiert, wird die Justiz nicht zukunftsfähig sein, bemängelt der BDVR und fordert deshalb schnelle Maßnahmen des Gesetzgebers.