Ein Lieferdienst muss seinen Fahrern ein Fahrrad und ein Mobiltelefon zur Verfügung stellen, so das BAG. Davon abweichende AGB sind unangemessen, erklärt Michael Fuhlrott.
Das BAG wird vorerst keine Entscheidung darüber fällen, ob Arbeitgeber das Tragen eines religiösen Kopftuchs verbieten dürfen. Nachdem der Fall schon den EuGH beschäftigte, haben die Parteien nun einen Vergleich geschlossen.
Es gibt keine klare gesetzliche Grundlage, das 3G-Modell auch in Betrieben durchzusetzen. Doch die brauchen Arbeitgebende auch gar nicht, sie können das Prinzip einführen, erklären Michaela Felisiak und Dominik Sorber.
Arbeiten in einem Betrieb weniger als fünf Mitarbeitende mit Behinderung oder ihnen Gleichgestellte, so kann es auch keine Schwerbehindertenvetretung geben, hat das LAG Köln entschieden.
Teilzeitkräfte bekommen Zuschläge erst ab Überschreiten der regelmäßigen Arbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten – oder? Der 8. Senat legte die Frage – anders als kürzlich der 6. – dem EuGH vor. Yvonne Dietzel erläutert den Fall.
Cisco Systems treibt seine Expansion weiter voran und kauft das deutsche Startup Replex. Ein Team von Gleiss Lutz hat den US-Technologiekonzern rechtlich beraten, Replex wurde von Dentons unterstützt.
Die Umweltbank sichert sich eine Beteiligung von 26 Prozent und wird zur Minderheitsaktionärin bei Utopia. KPMG Law und GvW Graf von Westphalen begleiten die Transaktion.
Ein nur in elektronischer Form unterzeichneter befristeter Arbeitsvertrag erfüllt nach Ansicht des ArbG Berlin nicht das Schriftformerfordernis. Eine Befristung ist daher unwirksam, so das Gericht.