Der Bundeswahlleiter ist im Streit um die Veröffentlichung von Wahlprognosen inklusive befragter Briefwähler mit seiner Beschwerde ohne Erfolg geblieben. Der VGH stärkt damit die Praxis der Wahlprognosen.
Die Wahlkampfplakate der rechtsextremen Partei "Der Dritte Weg" sorgen in Deutschland vielerorts für Aufsehen. In München hat die Polizei bereits begonnen, die Plakate abzuhängen. Nun wurden sie durch das LG auch verboten.
Am 26. September ist Bundestagswahl. Menschen posten schon jetzt ihre ausgefüllten Briefwahlzettel, der Wahlleiter hat sich gerichtlich mit dem Meinungsforschungsinstitut Forsa über Umfragen gestritten. Was gilt rund um die Wahl rechtlich?
Das VG Wiesbaden erlaubte die Veröffentlichung von Briefwählerbefragungen durch das Institut Forsa. Der Bundeswahlleiter legte Beschwerde beim VGH ein. Bis darüber entschieden ist, darf Forsa keine derartigen Umfragen veröffentlichen.
Das VG Chemnitz hat sich zuletzt mit "Hängt die Grünen"- Plakaten auseinandergesetzt. Nun folgte ein Beschluss zu Wahlplakaten der Satirepartei "Die Partei". Sie dürfen hängen bleiben, befand das VG.
Die Bedeutung von Umfragen vor der Bundestagswahl wird zunehmen. Das VG Wiesbaden hat Forsa im Streit mit dem Bundeswahlleiter Recht gegeben. Und die Entscheidung verfassungsrechtlich begründet.
Die Befragungen von Briefwählern dürfen in die "Sonntagsfrage" des Meinungsforschungsinstituts Forsa einbezogen und veröffentlicht werden. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden in einem Eilverfahren entschieden.
Wie wird es mit einem der zentralen Projekte des Wirtschaftsstrafrechts nach der Wahl weitergehen? Die Unternehmenssanktionen müssen wieder auf die Agenda, aber mit neuen Ideen, meinen Matthias Jahn und Charlotte Schmitt-Leonardy.