Die Stadt Hameln unterlag mit ihrem Wildtierverbot nun auch beim OVG: Wenn ein Zirkus wilde Tiere halten darf, dürfen Kommunen seine Aufführungen nicht mit Hinweis auf das Tierschutzgesetz verbieten, entschied das Gericht in Lüneburg.
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Der Leipziger Zoo teilte am Montag mit, aufgrund einer EU-Verordnung seine chinesischen Kleinhirsche schlachten zu müssen. Das stimmt aber nicht, erklärte die Europäische Kommission daraufhin. Über die Tiere wird jetzt erneut entschieden.
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Kommunale Satzungen, nach der die Stadt Zirkussen mit Wildtieren keine öffentlichen Flächen zur Verfügung stellen darf, sind rechtswidrig. Das entschied das VG Hannover im Eilverfahren.
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Im vergangenen Jahr hatte das OVG NRW entschieden, dass die massenhafte Tötung männlicher Küken nicht gegen das Tierschutzgesetz verstößt. Nun wird das BVerwG nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde doch noch zu der Frage entscheiden.
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Hund Toby soll die Treppe zerkratzt, ein Ehemann heimlich den geliebten Chihuahua verkauft haben - auch dieses Jahr wurden vor deutschen Gerichte kuriose Fälle mit Tieren verhandelt.
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Wer trotz mehrfacher Abmahnung an sieben Tagen die Woche mehrmals täglich Tauben am Wohnungsfenster füttert und damit jeweils ca. 30 Vögel anlockt, dem kann das Mietverhältnis außerordentlich gekündigt werden, entschied das AG Nürnberg.
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Ein kleiner Junge sticht auf einem Bauernhof Löcher in Siloballen. Die Ballen sind für ihn Außerirdische. Die Folge: Das Futter verdirbt, zahlreiche Kühe sterben. Vor Gericht einigten sich Landwirt und Eltern auf einen Vergleich.
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Tierversuche sind in der EU verboten. Werden diese außerhalb durchgeführt, dürfen Waren nicht in den EU-Markt eingebracht werden. Dabei ist unerheblich, ob die Versuche im Drittstaat Pflicht sind, stellte der EuGH jetzt klar.
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