Ein Ehepaar hat sich zum Umzug entschlossen, weil ihr Nachbar sie regelmäßig gestalkt und bedroht habe - er ließ sich dabei viel einfallen. Nun muss er aber laut OLG Karlsruhe für die Umzugskosten aufkommen.
Zum 01. Oktober tritt eine Vielzahl von Gesetzesänderungen in Kraft. Die Themen reichen dabei vom Stalking über Kronzeugen in Doping-Verfahren bis zu kostenpflichtigen Corona-Tests. Ein Überblick:
Als Stalking gilt aktuell ein "beharrliches" Verhalten, das das Leben des Opfers "schwerwiegend" beeinträchtigt. Künftig soll eine "nicht unerhebliche" und "wiederholte" Beeinträchtigung ausreichen. Das BMJV will Betroffene besser schützen.
Die Justizministerin hat angekündigt, die Anwendbarkeit des § 238 StGB zu erleichtern und in dieser Hinsicht Strafbarkeitsschwellen zu senken. Ob ihr Vorschlag diese Ziele auch erreichen kann, wird bereits diskutiert.
Seit gut 16 Jahren belästigt eine Frau im Sauerland einen Pfarrer. Dass sie entgegen einer ihr gegenüber ergangenen Gewaltschutzanordnung handelte, hat für sie dennoch keine Konsequenzen - sie handelte im Liebeswahn, so das OLG Hamm.
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Stalking wird zum Gefährdungsdelikt. Doch die Neuregelung offenbart schon jetzt Schwachstellen, vor allem die Beeinträchtigung des psychischen Wohlbefindens hätte aufgenommen werden müssen, sagt Yvonne Conzelmann.
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Schon länger wurde darüber diskutiert, die strafrechtliche Verurteilung wegen Stalkings zu erleichtern. Nun steht es fest: Nachstellung wird zum Gefährdungsdelikt, eine tatsächliche Lebensveränderung ist nicht mehr erforderlich.
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Bisher war für die Verurteilung eines Stalkers notwendig, dass die Lebensgestaltung des Opfers schwer beeinträchtigt wurde, ewta durch einen erzwungenen Umzug oder Jobwechsel. Das ändert sich künftig.
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