Es war die erste Verurteilung seit der Reform des umstrittenen § 219a StGB, nun will eine Berliner Frauenärztin Verfassungsbeschwerde erheben. Die Norm bringe immer noch keine Rechtssicherheit und schränke Ärzte unzulässig ein.
Auch nach der umstrittenen Reform des § 219a StGB ist jeder Hinweis, der über die bloße Information der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen hinausgeht, eine strafbare Werbung. Das KG bestätigte die Verurteilung einer Frauenärztin.
Der Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die unerlaubt für Schwangerschaftsabbrüche geworben haben soll, muss erneut verhandelt werden. Durch die geänderte Rechtslage könne sie straflos sein, so das OLG Frankfurt in der Revision.
Der Gesetzgeber sehe es so vor: Das AG Tiergarten hat zwei Frauenärztinnen wegen unzulässiger Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nach dem neugefassten § 219a StGB verurteilt. Vor dem Gerichtsgebäude gab es Proteste.
Die GroKo hat ihren Gesetzentwurf zu § 219a StGB vorgelegt, der in der Sachverständigenanhörung des Bundestag-Rechtsausschusses kontrovers diskutiert wurde. Dabei gab es viel Gegenwind und eher wenig Zustimmung für das Vorhaben.
Werbung für den Schwangerschaftsabbruch bleibt in Deutschland verboten. Das sieht ein Referentenentwurf vor, auf den sich die Bundesregierung nun verständigt hat. Der DJB und Teile der Opposition kritisierten den Entwurf scharf.
Artikel lesen
Das Nachrichtenportal Buzzfeed darf den Namen des Mannes nennen, der "hobbymäßig" Frauenärzte anzeigte und so die Debatte um den § 219a StGB befeuerte. Das LG sah nach Abwägung der Interessen keine Persönlichkeitsrechtsverletzung.
Artikel lesen
Die Werbung für einen Schwangerschaftsabbruch bleibt in Deutschland verboten. Darauf verständigten sich die zuständigen Ministerien der GroKo am Mittwochabend. Die SPD wollte ursprünglich, dass die Vorschrift ganz gestrichen wird.
Artikel lesen