Schwangerschaftsabbruch mit Holocaust verglichen: Arztin bekommt bei Klage gegen Abt­rei­bungs­gegner wohl Recht

21.08.2020

Ein Abtreibungsgegner setzt im Internet Abtreibungen mit den Verbrechen des Holocausts gleich und greift dabei auch die bekannte Gießener Ärztin Hänel an. Die wehrt sich vor Gericht, eine Entscheidung zeichnet sich schon ab.

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel wird mit ihrer Unterlassungsklage gegen den Betreiber der Internetseite "Babykaust" wohl in weiten Teilen Recht bekommen. Das erklärte das Hamburger Landgericht (LG) am Freitag, ein Urteil soll voraussichtlich am Montag verkündet werden (Az. 324 O 290/19). Die 64-Jährige wirft dem Mann vor, Schwangerschaftsabbrüche mit den Verbrechen des Holocausts zu vergleichen und sie dabei auch persönlich anzugreifen. Über die Medizinerin war bundesweit berichtet worden, weil sie seinerzeit eine Debatte über den Abtreibungsparagrafen 219a Strafgesetzbuch ins Rollen gebracht hatte. Im März 2019 wurde der Paragraf geändert. 

Die Hamburger Kammer kündigte an, der Klage gegen den Abtreibungsgegner in den Punkten stattzugeben, in denen es im Wesentlichen um die Gleichsetzung eines Schwangerschaftsabbruchs mit dem Holocaust ging und dabei auch Hänel angegriffen wurde. Nur eine in der Klage genannte Passage, die die Ärztin als Schmähkritik ansah, bewertete das Gericht eher als zulässige Meinungsäußerung. 

Dabei ging es um Aussagen des Betreibers, an den Händen der Ärztin klebe Blut, weil sie wehrlose Kinder töte. Mit solchen Äußerungen müsse man in einer pluralistischen Gesellschaft leben, betonte die Vorsitzende Richterin Simone Käfer. Schließlich nahm Hänel ihre Klage in diesem einen Punkt zurück.

Die speziellen Textpassagen und Bilder, um die vor Gericht gestritten wird, sind nach Auskunft eines Gerichtssprechers inzwischen nicht mehr auf der "Babykaust"-Seite zu finden. Hänel wird voraussichtlich eine Geldentschädigung - wie von ihr gefordert - in Höhe von 5.000 Euro zugesprochen.

Hänel fürchtet um ihr Leben

"So ein Prozess ist normalerweise nicht meine Art, es ist eigentlich die Art der Abtreibungsgegner, mit Anzeigen zu arbeiten", sagte Hänel kurz vor Beginn des Verfahrens. "Aber in diesem Fall musste ich einfach eine Grenze ziehen." Im Gerichtssaal berichtete die 64-Jährige, dass der Betreiber der Internetseite sie seit langem verfolge. Es sei für sie schrecklich, wenn ihr Enkel lesen müsse, dass sie eine "Kindstöterin" sein solle.

Sie bekomme viele Hassbotschaften und habe Angst um ihr Leben - gerade seit dem gewaltsamen Tod des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke. "Ich will einfach nur in Ruhe arbeiten und ich will nicht ermordet werden", sagte sie den Tränen nah. In dem Prozess, in dem die Ärztin nun gegen den Betreiber der Internetseite "Babykaust" klagt, konnte dessen Anwalt nicht gehört werden, weil er sich nicht wie abgesprochen per Video zuschaltete.

Der Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz-Komitees, Christoph Heubner, teilte mit, er sei Hänel sehr dankbar, dass sie die Klage gegen den Betreiber von "Babykaust" angestrengt habe. Die Art und Weise, wie der Abtreibungsgegner seine Überzeugungen auf der Internetseite verkünde, sei nicht nur für Überlebende des Holocaust unerträglich, erklärte er.

dpa/ast/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Schwangerschaftsabbruch mit Holocaust verglichen: Arztin bekommt bei Klage gegen Abtreibungsgegner wohl Recht . In: Legal Tribune Online, 21.08.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/42571/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

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