Schwangere können zum Schutz des ungeborenen Kindes einen Anspruch darauf haben, dass die Krankenkasse Medikamente bezahlt, die noch nicht zugelassen sind. Dafür müsse aber eine "notstandsähnliche Situation" vorliegen, so das BSG.
Was sich angebahnt hatte, ist tatsächlich Realität geworden: Der US Supreme Court hat seine eigene 'Roe v. Wade'-Rechtsprechung geändert und ermöglicht damit strikte Anti-Abtreibungs-Gesetzgebung in den USA.
Bei der ersten Lesung Justizminister zur geplanten Abschaffung von § 219a StGB gab es Jubel und Kritik. Justizminister Marco Buschmann warb stark für die Pläne und nannte die aktuelle Rechtslage "absurd".
In Texas verbietet das sog. Herzschlag-Gesetz Abtreibungen, sobald der Fötus einen Herzschlag hat. Lautstark wird daran Kritik geübt, Frauenkliniken zogen gegen das Gesetz vor Gericht - und erlitten nun die möglicherweise endgültige Niederlage.
Das Bundeskabinett hat den Weg für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a StGB freigemacht, der die "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" verbietet. Ganz unreguliert bleibt die Werbung aber nicht.
Der erste Entwurf für ein Gesetz aus dem Haus des neuen Justizministers fällt kurz und deutlich aus. Die Strafvorschrift zur Werbung für den Schwangerschaftsabbruch soll ersatzlos wegfallen, andere Fragen zum Thema bleiben weiter offen.
Die Ampel-Koalition will das Delikt "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft" abschaffen und ist bereit, auch über größere Reformen zu reden. Rechtsprofessorin Ulrike Lembke fordert die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs.
Die Entscheidung Roe v. Wade polarisiert in den USA - sie regelt das Recht auf Abtreibung. Konservativen ist das Urteil seit Jahrzehnten ein Dorn im Auge. Für Liberale ist die Entscheidung ein Meilenstein. Nun könnte Roe v. Wade tatsächlich kippen.