Der Verlag C.H. Beck will in den kommenden Auflagen wichtige Standardwerke umbenennen. Sie tragen bisher Namen von Juristen, die in der NS-Zeit aktiv waren. Die neuen Namen stehen auch schon fest.
Während es in der Bundesrepublik wahlweise kuriose oder langweilige Urteile nach sich zog, war das Rabattgesetz ursprünglich Teil der chaotischen und korrupten NS-Wirtschaftspolitik. Am 25. Juli 2001 trat es außer Kraft.
Das AG München hat einen Mann für das Zeigen des Hitlergrußes zu einer Geldstrafe verurteilt, auch wenn der bis zuletzt behauptete, nur einer den Viktualienmarkt räumenden Polizistin gewinkt zu haben.
Ein Getränkemarkt aus Bad Bibra hatte Anfang 2020 für Empörung gesorgt, weil er Bier mit Reichssymbolik verkaufte - jetzt ist klar, dass der Vertrieb straffrei bleibt.
Ein Aktionskünstler muss rund 4.000 Euro dafür bezahlen, dass er das Familiengrab eines NS-Kriegsverbrechers beschädigt hat. Seine Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung hat das BVerfG nicht angenommen.
Die NS-Vergangenheit von Otto Palandt und Heinrich Schönfelder wird nun historisch untersucht. Laut Verlag C.H. Beck könnte das Ergebnis der Studie auch die Umbenennung des GG-Kommentars Maunz/Dürig zur Folge haben.
Die Diskussion um die Umbenennung juristischer Standardwerke nimmt wieder Fahrt auf. In Bayern soll eine Studie die NS-Vergangenheit von Otto Palandt und Heinrich Schönfelder untersuchen. Der Verlag C.H. Beck kündigte Unterstützung an.
Seit der Reformation wurde die evangelische Kirche von der staatlichen Obrigkeit geprägt. Auch die kirchenrechtlichen Formen gleichen den staatlichen oft verblüffend. Nach dem 2. Mai 1946 folgte daraus ein eigenartiges Problem.