Debatte um Namensgeber juristischer Standardwerke: Beck zieht auch Umbe­nen­nung des Maunz/Dürig in Erwä­gung

von Hasso Suliak

07.05.2021

Die NS-Vergangenheit von Otto Palandt und Heinrich Schönfelder wird nun historisch untersucht. Laut Verlag C.H. Beck könnte das Ergebnis der Studie auch die Umbenennung des GG-Kommentars Maunz/Dürig zur Folge haben.

Werden bald nicht nur der "Schönfelder" und der "Palandt", sondern auch der Grundgesetzkommentar "Maunz/Dürig", der ebenfalls im Beck Verlag erscheint, umbenannt?

Nachdem am Donnerstag das bayerische Justizministerium bekanntgab, das Institut für Zeitgeschichte damit beauftragt zu haben, die "Verwicklung" von Otto Palandt und Heinrich Schönfelder in das NS-Unrechtsregime näher zu prüfen, könnte das Ergebnis der Untersuchung auch Auswirkungen auf ein weiteres Standardwerk aus dem Hause Beck, den bekannten Kommentar zum Grundgesetz (GG) "Maunz/Dürig" haben.

"Selbstverständlich" wolle man über eine Umbenennung nachdenken, erklärte der Beck Verlag auf Nachfrage von LTO. Zunächst halte es der Verlag aber für richtig, die Empfehlungen der Studie abzuwarten, wie allgemein mit den Namen belasteter Personen umgegangen werden solle. "Diese Frage möchten wir für alle vergleichbaren Fälle nach den gleichen Kriterien beurteilen und erwarten uns insoweit entsprechende Hinweise."

"Umbenennung gebotener als in den Fällen Schönfelder und Palandt"

Im Falle von Theodor Maunz liegen die Fakten seiner NS-Verstrickung seit Jahren auf dem Tisch: Maunz, der gemeinsam mit Günter Dürig den GG-Kommentar 1958 begründete, versuchte nicht nur während der NS-Diktatur dem Hitler-Regime durch zahlreiche Schriften juristische Legitimität zu verschaffen. Nach seinem Tod im Jahre 1993 wurde außerdem bekannt, dass er bis zuletzt hunderte anonyme Artikel in der rechtsradikalen Deutschen-National-Zeitung publiziert hatte.

Für die rechtsextreme Deutsche Volksunion (DVU) erstellte er außerdem kontinuierlich Gutachten zu diversen Rechtsfragen. Dass Maunz bis heute – zeitweise gemeinsam mit seinem Schüler und ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog sowie dem früheren Verteidigungsminister Rupert Scholz - immer noch den "führenden Kommentar zum Grundgesetz" (Beck Verlag) ziert, können viele Juristinnen und Juristen nicht nachvollziehen.

"Im Fall von Theodor Maunz halte ich eine Umbenennung für noch naheliegender und gebotener als in den Fällen Schönfelder und Palandt", sagt etwa der inzwischen emeritierte Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis im Gespräch mit LTO. Maunz sei auch nach dem Krieg noch ein einflussreicher Staatsrechtler gewesen, der sich "für seine Anbiederung an das NS-Regime" nie entschuldigt habe. "Kein Wunder: Schließlich hat er bis zu seinem Tod anonym in der rechtsradikalen Deutschen-National-Zeitung publiziert", so Battis.

"Keine Cancel-Culture"

Ähnlich sieht es auch der Göttinger Staats- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Alexander Thiele, der in seiner aktuellen Veröffentlichung zur deutschen Verfassungsgeschichte auch die Frage aufwirft, warum im Falle von Maunz nicht auch über eine Umbenennung nachgedacht wird. "Es handelt sich um einen der einflussreichsten Kommentare zum Grundgesetz, der Verfassung also, die sich nachgerade als Antithese zum nationalsozialistischen Terrorregime definiert", so Thiele. Auch wenn der Maunz/Dürig in der Praxis eine geringere Rolle spiele als der Palandt, müsse "hier noch sehr viel stärker über eine Umbenennung nachgedacht werden". Thiele zufolge geht es dabei auch keineswegs um Cancel Culture. "Jede Generation hat vielmehr die Aufgabe, über Erinnerungsorte und Erinnerungsformen nachzudenken. Dadurch werden vorherige Entscheidungen nicht falsch oder pauschal kritisiert."

Die NS-Verstrickungen von Maunz, die 1964 auch zu seinem Rücktritt als bayerischer Kultusminister führten, sind allerdings nicht Gegenstand der nun vom bayerischen Justizminister Georg Eisenreich angestoßenen Untersuchung durch das Institut für Zeitgeschichte. Diese beschränkt sich ausschließlich auf die Standardwerke Palandt und Schönfelder. Begründet wird dies seitens des Ministeriums gegenüber LTO damit, dass die betreffenden Werke als Hilfsmittel bei den juristischen Staatsprüfungen zugelassen seien. "Es besteht deshalb ein besonderes Interesse an der Namensgebung", erklärt eine Ministeriumssprecherin.

Inwieweit allerdings bei der Untersuchung der Biografien von Palandt und Schönfelder mit bahnbrechenden neuen historischen Erkenntnissen zu rechnen ist, erscheint fraglich. Der Beck Verlag selbst informiert auf seiner Website einigermaßen ausführlich über die Person und Veröffentlichungen von Otto Palandt, der 1938 bis zur 9. Auflage Herausgeber des BGB-Kommentars war: "Mit 56 Jahren trat er am 1. Mai 1933 in die NSDAP ein, 1934 wurde er Präsident des Reichsjustizprüfungsamts. In dieser Funktion trug er dazu bei, die Juristenausbildung nationalsozialistisch auszurichten." In Vorwort und Einleitung des Kommentars versprach er außerdem, das BGB stets im Sinne des Nationalsozialismus auszulegen.

Beck Verlag hofft auf "neue Quellen"

Obwohl sich der Beck Verlag seit Jahren weigert, der Forderung nach einer Umbenennung des Palandt nachzukommen, hält der Verlag es selbst für "heute schwer verständlich", dass Palandt 1948 im Rahmen seines Entnazifizierungsverfahrens als 'in jeder Hinsicht entlastet' eingestuft wurde.

Von der neuerlichen Untersuchung erhofft man sich im Beck Verlag nun weitere Erkenntnisse: "Ein renommiertes Institut wie das Institut für Zeitgeschichte kann Erkenntnisse zutage fördern, die über unser bisheriges Wissen zu Palandt und Schönfelder hinausgehen. Öffentliche Auftraggeber haben gegebenenfalls noch andere und bessere Zugangsmöglichkeiten zu Archiven, die denjenigen Autoren nicht zugänglich waren, die sich bisher mit dem Thema befasst haben", erklärte der Verlag. Möglicherweise könnten neue Quellen erschlossen werden.

"Dem Forschungsergebnis sehen wir mit großem Interesse entgegen. Es wird für uns eine wichtige Grundlage für die Entscheidung sein, wie der Verlag C.H.Beck künftig mit diesen Herausgebernamen umgehen wird", so Verleger Dr. Hans Dieter Beck in einer Pressemitteilung.

Indes: So schnell dürfte sich an der Namensnennung aller Werke, die im Beck Verlag den Namen ehemaliger Nationalsozialisten tragen, nichts ändern: Die aktuellen Untersuchungen zu Palandt und Schönfelder werden voraussichtlich erst Ende 2022 abgeschlossen sein.

Zitiervorschlag

Debatte um Namensgeber juristischer Standardwerke: Beck zieht auch Umbenennung des Maunz/Dürig in Erwägung . In: Legal Tribune Online, 07.05.2021 , https://www.lto.de/persistent/a_id/44917/ (abgerufen am: 26.04.2024 )

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