Gut 20 Jahre nach dem "dritten Börsengang" der Telekom im Jahr 2000 muss der zugehörige Anlegerschutzprozess noch einmal aufgerollt werden: Der BGH hat den Musterentscheid des OLG Frankfurt teilweise aufgehoben.
Um die Corona-Pandemie besser eindämmen zu können, hat die Telekom dem Robert-Koch-Institut anonymisierte Standortdaten von Handynutzern weitergegeben. Ob das datenschutzrechtlich zulässig war, erläutern Carlo Piltz und Johannes Zwerschke.
Die Deutsche Telekom hat dem Robert Koch-Institut anonymisierte Bewegungsdaten von ihren Mobilfunknutzern weitergegeben, damit die Forscher Infektionszahlen analysieren können. Datenschützer sind skeptisch - aber nicht alle.
Mit dem "StreamOn"-Angebot der Telekom sollen Mobilfunkkunden unbegrenzt Audio und Videos streamen können. Verstößt das gegen die Netzneutralität? Das VG Köln befragt dazu den EuGH.
Wenn zwei Unternehmen bei ihren Geschäften einen Gerichtsstand vertraglich vereinbaren, müssen sie sich auch daran halten. Das entschied der BGH im Streit zwischen der Deutschen Telekom und einem US-Telekomunternehmen.
Das "StreamOn"-Angebot der Telekom verspricht Mobilfunkkunden unbegrenztes Audio- und Videostreaming, unabhängig vom zur Verfügung stehenden Datenvolumen. In der derzeitigen Ausgestaltung ist es aber rechtswidrig, so das VG Köln.
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Das OVG NRW hat bereits im vergangenen Jahr entschieden, dass die deutsche Vorratsdatenspeicherung gegen Unionsrecht verstößt. Nun hat das VG Köln die Deutsche Telekom von der Speicherpflicht befreit.
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Der Werbeslogan "Das beste Netz gibt's bei 1&1" ist irreführend, entschied das OLG Köln. Es werde suggeriert, dass es sich um ein eigenes Netz handele, was der Provider aber tatsächlich gar nicht habe.
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