Das Jobcenter Konstanz darf die Akte eines Leistungsberechtigten als E-Akte führen. Dessen Rechte werden dadurch nicht verletzt, entschied das SG Konstanz im Eilverfahren.
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Facebook darf nach einer Entscheidung des OVG Hamburg vorerst keine personenbezogenen Daten deutscher Nutzer des Messengerdienstes WhatsApp verwenden. Der Beschluss ist vorläufig, der Konzern könnte noch klagen.
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Das Urteil des BGH zum Recht auf Vergessen war mit Spannung erwartet worden. Niko Härting ging von einer Vorlage an den EuGH aus. Er ist überrascht, dass der BGH dessen Google Spain-Urteil nicht einmal erwähnt.
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Muss Google seinen GMail-Service bei der Bundesnetzagentur anmelden? Dazu müsste der Webmail-Dienst allerdings erstmal vom TKG erfasst werden. Genau diese Frage hat das OVG NRW jetzt nach Luxemburg abgegeben.
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Schulnoten für Ärzte, Lehrer und Anwälte: Der BGH hält Bewertungsportale im Internet für datenschutzrechlich zulässig. Aber sie müssen neutral bleiben, erläutert Paetrick Sakowski.
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Die sozialen Netzwerke Facebook und Twitter erfüllen die EU-Regeln zum Schutz ihrer Nutzer nur unzureichend. Das geht aus einem Papier der EU-Kommission hervor, das am Donnerstag in Brüssel veröffentlicht wurde.
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Facebook verstößt mit seinen Voreinstellungen sowie Teilen der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen gegen deutsches Verbraucherrecht. Das entschied das LG Berlin.
Das Bundeskartellamt hat wegen eines möglichen Marktmachtmissbrauchs im Umgang mit Nutzerdaten ein Verfahren gegen Facebook eingeleitet. Die vorläufigen Ermittlungsergebnisse und ihre Bedeutung erläutert Marcel Nuys.
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