Welche Auswirkungen haben die neu beschlossenen Corona-Maßnahmen für das Arbeitsrecht? Auf jeden Fall müssen Arbeitgeber Homeoffice akzeptieren, meint Hans-Hermann Aldenhoff.
Das OVG Niedersachsen hat die Sperrstunde und das Außer-Haus-Verkaufsverbot für Alkohol vorläufig außer Vollzug gesetzt. Der VGH in Bayern wollte nicht ganz so weit gehen, meldete aber Bedenken an.
Die neuen Regeln sind noch nicht beschlossen, die ersten Klagen aber schon angedroht. Wenn keiner allein verantwortlich ist, aber alle zusammen irgendwie schon, gibt es verfassungsrechtliche Probleme. Lösungsvorschläge hat Alexander Thiele.
Weil in der Coronapandemie Präsenzhauptversammlungen nach wie vor untersagt sind, ist die Regelung, die es erlaubt, virtuelle Hauptversammlungen abzuhalten, nun bis Ende 2021 verlängert worden.
Im Kampf gegen die hohen Infektionszahlen wurden neue Maßnahmen angekündigt. Sie werden sicherlich die Gerichte genauso beschäftigen, wie die bisherigen Maßnahmen auch. Fast alle Bereiche der Gesellschaft sind betroffen.
Die Welt befindet sich im Ausnahmezustand, doch das Verzugsrecht macht da nicht mit. Verzug tritt trotz Krise nach 14 Tagen ein und damit müssen auch Verzugszinsen gezahlt werden. So das AG Frankfurt a.M. zu einer Reisekostenrückzahlung.
Wenden sich die Bundesländer gegen die für 2021 geplante Erhöhung der Anwaltsgebühren? Wegen angespannter Finanzlage in den Ländern könnte der Bundesrat empfehlen, damit bis zum Jahr 2023 zu warten. Der DAV ist empört.
Obwohl sie sich eigentlich in häuslicher Quarantäne aufhalten musste, ging eine 26-Jährige im September in Garmisch feiern. Dass die als "Superspreaderin" bekannt gewordene Frau aber andere infiziert haben soll, ist ihr nicht nachzuweisen.