VG Schleswig zur Trauung im Standesamt: Eltern und Trau­zeugen müssen draußen bleiben

06.11.2020

Im Standesamt im schleswig-holsteinischen Rellingen gilt zurzeit: Brautpaare müssen alleine heiraten. Das geht in Ordnung, findet das VG Schleswig. Einen Anspruch auf Anwesenheit der Liebsten gebe es nicht.

Eine Gemeinde darf nach einem Gerichtsbeschluss zum Schutz vor dem Coronavirus Eltern und Trauzeugen von der Trauung ausschließen. Das Hausrecht der Gemeinde decke einen solchen Ausschluss von Personen, die für die Eheschließung nicht zwingend erforderlich sind, entschied das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig am Freitag. Die Richter lehnten es ab, die Gemeinde Rellingen im Kreis Pinneberg zu verpflichten, Eltern und Trauzeugen eines Brautpaars die Teilnahme an einer Trauung im dortigen Standesamt zu ermöglichen, wie das Brautpaar begehrt hatte (Beschl. v. 06.11.2020, Az. 3 B 132/20).

Die Gemeinde habe, so das Gericht, bei dem mit dem Schutz vor Ansteckungen mit dem Coronavirus begründeten Ausschluss ihr bestehendes weites Ermessen nicht fehlerhaft ausgeübt. Die örtlichen Standesbeamten hätten in Abstimmung mit dem Bürgermeister entschieden, zu Eheschließungen im November nur noch den dafür gesetzlich notwendigen Personenkreis zuzulassen. Dies diene der Kontaktreduzierung, hieß es zur Begründung. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass an dieser Praxis nichts zu beanstanden sei. Das Hausrecht der Gemeinde umfasse insbesondere Maßnahmen, um die Sicherheit der Mitarbeiter und Besucher zu gewährleisten.

Die Gemeinde verstoße auch nicht gegen den grundrechtlichen Schutz der Ehe, so das VG weiter. Eheschließungen würden weiter vorgenommen. Gesetzlich erforderlich sei die Hinzuziehung von Trauzeugen dafür aber nicht. Die Gemeinde komme dagegen durch die Reduzierung der anwesenden Personen ihrem vom Grundgesetz vorgegebenen Auftrag zum Schutz von Leben und Gesundheit dieser Personen und der Fürsorgepflicht gegenüber den Standesbeamten nach.

Auch sus der Corona-Verordnung des Landes ergibt sich laut Gericht kein Anspruch auf Zulassung von Eltern und Trauzeugen zur Trauung. Diese enthalte nur Mindestanforderungen an den Infektionsschutz. Im Einzelfall könnten - wie hier durch die Gemeinde - Behörden im Rahmen des Hausrechts weitergehende Maßnahmen treffen.

Gegen den Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingereicht werden.

dpa/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

VG Schleswig zur Trauung im Standesamt: Eltern und Trauzeugen müssen draußen bleiben . In: Legal Tribune Online, 06.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43349/ (abgerufen am: 18.03.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen